Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Sozialversicherungsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 15 October 2019Gilt ein Sturz beim Laubfegen als Arbeitsunfall?
Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, richtet sich danach, ob er bei der Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit stattgefunden hat. Ein Sturz beim Laubfegen kann ein Arbeitsunfall sein, wenn diese Tätigkeit zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gehört. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Sozialgericht Gießen entschieden.
Worum ging es bei Gericht?