BGH: Ex-Freund muss Geldgeschenke an Schwiegereltern zurückgeben
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 27 August 2019
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach der Trennung muss der Ex größere Geldgeschenke der Eltern der Lebensgefährtin zurückgeben. Voraussetzung ist aber, dass die Beziehung "ungewöhnlich schnell" zerbricht. Auch muss das Geld auf lange Sicht gegeben worden sein, etwa für eine Immobilie, so der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Eltern gaben ihrer Tochter und deren Partner insgesamt gut 104.000 Euro für einen Hauskauf. Die Beziehung der beiden bestand seit 2002. Im Jahr 2011 kauften sich die Tochter und ihr Freund eine Immobilie, um dort gemeinsam zu wohnen.
Trennung: Was ist mit den Geldgeschenken der "Schwiegereltern"?
Ende Februar 2013 trennte sich das Paar. Die Eltern der Frau verlangten vom Ex-Freund die Hälfte der zugewandten Beträge zurück. Sie stützten sich in erster Linie darauf, dass es ein Darlehen gewesen sei; hilfsweise handele es sich um Zuwendungen.