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Bevorzugte Online-Aktivitäten von Kindern

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Bevorzugte Online-Aktivitäten von Kindern
Grafik: Supress (No. 6137)

sup.- Diese Zahlen sollten Eltern und Erziehern zu denken geben: 65 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen gehen nach eigenen Angaben über den WLAN-Anschluss ihrer Familie ins Internet. Mehr als ein Drittel davon nutzt auch außerhalb des Hauses frei zugängliche WLAN-Netze. Im Alter von zehn und elf Jahren bewegen sich bereits 84 Prozent dieser jugendlichen Surfer mindestens einmal oder mehrmals die Woche im Netz. Und bei den 12- bis 13-Jährigen Internet-Nutzern sind nur noch elf Prozent auch mal für eine Weile offline. Das geht aus der Auswertung der KIM-Studie 2018 (Kindheit, Internet, Medien) hervor, die der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) jetzt vorgelegt hat. Danach gehören vor allem Suchmaschinen-Besuche, YouTube-Videos und der Austausch von WhatsApp-Nachrichten zu den beliebtesten Online-Tätigkeiten. Aber 37 Prozent der Kinder geben auch an, gerne "einfach mal drauf los zu surfen".

Warum PIM auch im B2B-Business eine entscheidende Rolle spielt

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Produktinformationsmanagement ist nicht nur im B2C-, sondern auch im B2B-Bereich ein wichtiges Unternehmensgut. Trends, die sich vor einigen Jahren im E-Commerce des B2C-Bereichs entwickelt haben, zeichnen sich nun auch in der Industrie ab. Im Verkaufsprozess spielen nun nicht mehr nur reine Produktdaten eine Rolle, sondern auch das Informationsdesign, User Experience u.v.m. Bei vielen Unternehmen aus dem B2B-Bereich besteht diesbezüglich aber immer noch Nachholbedarf.

Stylemaker® Evolution: 3D-Figuren für maximalen Spielspaß

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 3D-Figuren für maximalen Spielspaß
Stylemaker® Evolution

Stylemaker® begeistert! Jetzt kommt der Schritt in eine neue Dimension: Stylemaker® Evolution! Planen Sie geniale Granulatfiguren - für garantierten Spielspaß mit täuschend echten 3D-Figuren.

Einfach eigenes Motiv einsenden und wir liefern Ihnen ein einbaufertiges 3D-Modell. Demnächst können Sie außerdem aus einer Vielzahl von Vorlagen aus der Stylemaker®-Datenbank wählen und diese individualisieren. Zum Beispiel eine niedliche Schildkröte!

Das Beste: Die Oberflächen aus dem Melos-Granulat wirken besonders authentisch. Durch eine dynamische Formgebung hauchen die 3D-Figuren Ihren Flächen neues Leben ein.

Gutes Hören und Lernerfolg FGH Experten raten zu regelmäßigen Hörtests auch für Schulkinder und Jugendliche

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Gutes Hören und Lernerfolg  FGH Experten raten zu regelmäßigen Hörtests auch für Schulkinder und Jugendliche

(Mynewsdesk) FGH, 2019 – Zum Beginn eines neuen Schuljahres rücken die zurückliegenden Lernleistungen des Nachwuchses in vielen Familien in den Mittelpunkt des Interesses. Nicht immer wurden die Erwartungen erfüllt. Mit elterlicher Unterstützung bei den Hausaufgaben oder mit Nachhilfeunterricht wird dann versucht gegenzusteuern, damit die Schüler im Unterricht nicht den Anschluss verlieren. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass es Kindern schwerfällt, sich am Unterricht zu beteiligen und in der Schule mitzuhalten. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Neben emotionalen und verhaltensbezogenen Entwicklungsstörungen bleibt eine mögliche Ursache jedoch häufig unerkannt: Die Hörleistung des betreffenden Kindes kann gemindert sein. Aufgrund einer unerkannten Hörschwäche hat es dann enorme Probleme, dem Unterricht zu folgen. Die Lernleistungen leiden umso mehr, je länger dieser Zustand andauert und nichts unternommen wird.

Steuererklärung: Abgabetermin verpasst? Was nun?

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 Abgabetermin verpasst? Was nun?

Dieses Jahr war es soweit: Steuerpfichtige hatten erstmals und haben auch künftig bis zum 31. Juli Zeit, die Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben. Bisher mussten die Unterlagen Ende Mai beim Finanzamt vorliegen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse. Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten die ARAG Experten.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

-Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.

-Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.

Kooperation der anthesis GmbH mit iXenso

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Kooperation der anthesis GmbH mit iXenso
Kooperation zwischen anthesis & iXenso

Der Cloud Spezialist anthesis aus dem badischen Ettlingen wird ab sofort mit dem IT-Beratungshaus iXenso in den Bereichen Cloud ERP mit SAP Business ByDesign kooperieren. Beide Unternehmen wollen dadurch ihre Fachkompetenzen bündeln und ihre Schlagkraft am Markt weiter ausbauen.

Patent anmelden - Tipps vom Fachanwalt für Markenrecht!

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Patent anmelden - Tipps vom Fachanwalt für Markenrecht!
Benötigen Sie Hilfe beim Patent anmelden? Rufen Sie an unter 040 32 55 32 28.

Dieser Beitrag erklärt Ihnen alles Wichtige zum Thema "Patent anmelden".

In Deutschland werden jedes Jahr gut 70.000 Patente bzw. Gebrauchsmuster angemeldet. Für nur wenige der eingereichten Erfindungen werden Patente erteilt. Wirtschaftlich betrachtet sind auch nicht alle Erfindungen erfolgreich.

Um das finanzielle Risiko einer nicht erfolgreichen Patentanmeldung zu minimieren, sollte vorab ein Anwalt kontaktiert werden.

1. Das Wichtigste vorab

Wenn Sie etwas erfunden haben, das Sie auch wirtschaftlich verwerten wollen, liegt der Gedanke nahe, ein Patent anzumelden. Aber: Das Risiko, völlig umsonst in ein Patent zu investieren, ist sehr hoch. Darüber hinaus ist das Patent an sich nicht gleichzusetzen mit der Erlaubnis, die Erfindung auch tatsächlich wirtschaftlich verwerten zu dürfen. Das liegt ganz einfach daran, dass es Schutzrechte, wie zum Beispiel Markenrechte, gibt, die zwar keinen negativen Einfluss auf das Patent, aber auf die wirtschaftliche Verwertung haben.

DIE METROPOLEN DER USA ZU FUSS ERLEBEN

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DIE METROPOLEN DER USA ZU FUSS ERLEBEN
Zu Fuß durch New York

12. August 2019: Aktives, gesundes Sightseeing ist diesen Sommer noch einfacher. Leisure Pass Group, der weltweit größte Anbieter von Freizeitpässen, bietet ab sofort neue Touren an, die Besucher die wichtigsten US-amerikanischen Städte zu Fuß erleben lassen.
Die Leisure Pass Group stellt Urlaubern Pässe in insgesamt 14 US-Metropolen zur Verfügung. Sie umfassen die besten Sehenswürdigkeiten, Erlebnisse, Attraktionen und Aktivitäten und bieten Auswahl, Komfort, Flexibilität und vergünstigte Eintrittspreise. Städtetouren zu Fuß erfreuen sich steigender Beliebtheit. Zu den neuen Optionen dieses Sommers zählen:

US-Urteil zur Gesichtserkennungssoftware von Facebook auch für Deutschland relevant

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US-Urteil zur Gesichtserkennungssoftware von Facebook auch für Deutschland relevant

Presseinformation
Hamburg, 12.08.2019

Laut einem am Freitag veröffentlichen Urteil in den Vereinigten Staaten ist die automatische Gesichtserkennung von Facebook rechtswidrig. Facebook drohen hierdurch Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe. Auch in Deutschland kann die Verwendung der Technologie und ein Schadensersatzanspruch von Nutzern laut Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Niklas Hanitsch nicht ausgeschlossen werden.

Das Ende letzter Woche veröffentlichte Urteil aus Kalifornien (USA), bestätigt die Verletzung der Rechte betroffener Facebook-Nutzer. Die Betroffenen berufen sich auf das in Illinois geltende Biometrie-Gesetz, welches 2008 erlassen wurde. Demnach dürfen biometrische Daten nicht unerlaubt gespeichert oder missbraucht werden. Darauf basierend haben Facebook-Nutzer 2015 eine Sammelklage vor einem Bezirksgericht eingereicht. Facebook ist mit der Berufung hiergegen vorerst gescheitert.

VDMplus ist Musikbranchenverband und Dienstleister zugleich

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VDMplus ist Musikbranchenverband und Dienstleister zugleich
Klaus Quirini

Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist seit 45 Jahren ein starker Branchenverband, der die Interessen sämtlicher Akteure im Musikgeschäft vertritt. Aber der VDMplus trägt das Wörtchen "plus" in seinem Namen zurecht, denn er ist wesentlich mehr als ein Interessenvertreter.

"Tatsächlich verstehen wir uns vor allem als Dienstleister für Musikschaffende aller Art und bieten unseren Mitgliedern umfassenden Service für die Musikbranche", erklärt Klaus Quirini, Vorstand des VDMplus. Zum Beispiel werden dem VDMplus angeschlossene Musikmacher in Seminaren und mit einem riesigen Nachschlagewerk voller Insiderwissen sowie mit persönlicher Beratung zu echten Vollprofis im Musikmanagement. "Dabei sind wir immer auf dem Laufenden, und der VDMplus erkennt alle relevanten Trends im Musikbusiness frühzeitig. Davon profitieren sowohl Existenzgründer, als auch gestandene und bereits erfolgreiche Musikprofis", beschreibt Udo Starkens, Generalmanager des Verbands Deutscher Musikschaffender.

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