E-Rechnung: Digitales Bindeglied zwischen Bestellung und Bezahlung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 11 March 2020
Kreuzlingen, März 2020 - Das Jahr 2020 wird die Rechnungsstellung in Deutschland grundlegend verändern: Gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU werden ab dem 18. April 2020 alle öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Im Zuge der Umsetzung der jeweiligen Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 sind dann ab dem 27. November 2020 alle Lieferanten des Bundes sowie zum selben Datum auch alle Lieferanten der Hansestadt Bremen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch einzureichen (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Die XRechnung ist hierfür das maßgebliche Format, eine Einreichung in anderen CEN-konformen Formaten ist möglich.