Krankgeschrieben und trotzdem feiern?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 27 February 2020Der ARAG Tipp zum Wochenende: Was trotz Krankschreibung erlaubt ist
Sie sind krankgeschrieben? Ihrem Arbeitgeber liegt der gelbe Schein mit der Aufschrift "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" vor? Dann gilt generell: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was genau das für Ihre Freizeitgestaltung am Wochenende bedeutet, erläutern ARAG Experten.
Mal schnell zum Einkaufen
Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. Wer sich hingegen dabei erwischen lässt, trotz Krankmeldung beispielsweise wegen einer Grippe eine das Wochenende mit einer ausgiebigen Shopping-Tour oder einer Schnäppchenjagd am verkaufsoffenen Sonntag krönen zu wollen, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Kino gegen Langeweile
So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch beispielsweise wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.