Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze - Arbeitsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 18 February 2020Kellnerin: Arbeit im Karneval gehört ins Zeugnis
Vielerorts ist in der Gastronomie zur Karnevalszeit Hochbetrieb. Dies gilt natürlich besonders in den rheinländischen Karnevalshochburgen. Wer in Köln während der närrischen Zeit als Servicekraft in der Gastronomie arbeitet, darf auch erwarten, dass der Chef dies später im Arbeitszeugnis erwähnt. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Worum ging es bei Gericht?