Rückwirkendes Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner macht Steuererstattung möglich
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 August 2019
Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebenspartnerschaft vor dem Jahr 2013 eintragen ließen und entweder diese schon in eine Ehe umgewandelt haben oder bis Jahresende noch umwandeln, können rückwirkend bis zur Eintragung der Lebenspartnerschaft die Einzelveranlagungen in eine gemeinsame Veranlagung abändern und die Splittingvorteile der Ehe beantragen. Der Antrag auf Zusammenveranlagung beim Finanzamt ist in diesen Fällen bis spätestens zum 31.12.2020 zu stellen.
Lebenspartnerschaftsgesetz
Seit August 2001 gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland, das eine eheähnliche Verbindung in Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichte. Eine steuerliche Gleichstellung mit der klassischen Ehe, bei der Eheleute seit 1958 durch ein Wahlrecht in Bezug auf die Veranlagungsart vom Ehegattensplitting profitieren können, wurde damit aber nicht erlassen. Die Wahl zwischen der Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung ist erst seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seit dem Jahr 2013 möglich.