Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 December 2019Paket beschädigt angekommen - wer haftet?
Wer privat ein Paket an eine andere Person verschickt, muss für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht Köln entschieden.
Worum ging es bei Gericht?