Ablauf der "Psychischen Gefährdungsbeurteilung"
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 March 2019Christian Hütt - Experte für gesunde Führung und Inhaber von cor - erklärt, wie eine Psychische Gefährdungsbeurteilung abläuft
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, in seinem Unternehmen eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die GDA - Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - ist ein Zusammenschluss aus Bund, Ländern und Unfallversicherung, der einheitliche Leitlinien ins Leben gerufen hat, die auf die Psychische Gefährdungsbeurteilung angewandt werden. "Wer diesen Leitlinien nicht entspricht, hat entweder die wesentlichen Gefährdungen eines Arbeitsplatzes nicht ermittelt, einzelne Personengruppen womöglich dabei nicht berücksichtig oder keine oder nur unvollständige Wirksamkeitskontrollen etabliert", erklärt Christian Hütt.
Unterm Strich werden die Maßnahmen für den psychischen Arbeitsschutz des Arbeitgebers nicht als ausreichend angesehen - "und das Unternehmen besteht die Prüfung durch unterschiedliche Institutionen nicht. Gehen wir nun gemeinsam exemplarisch die Durchführung einer PGB durch", betont Hütt, der mit seinem Zentrum "cor" die Anlaufstelle für gesunde Führung ist.