Softwareverträge ohne böse Überraschungen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 4 March 2019
Düsseldorf, 04.03.2019. Seit Jahren steigt der Umsatz mit Software in Deutschland an. 2019 soll er gemäß einer Untersuchung des Branchenverbands Bitkom 26 Milliarden Euro liegen. Doch jährlich müssen auch Hunderte von Unternehmen der Branche Insolvenz anmelden. Vor bösen Überraschungen schützen sorgfältig gestaltete Verträge. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kennt die Stolpersteine.
Die Rechtsform
Zunächst muss klar sein, in welcher Rechtsform die selbst entwickelte Software vertrieben wird und welche Rechte der Kunde hierbei erhalten soll. Je nachdem, ob die Software nur für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft überlassen werden soll und ob die Vergütung einmalig oder periodisch gezahlt wird, kann es sich hierbei etwa um einen Kauf, eine Art Miete oder auch einen Werkvertrag handeln. Hier muss sorgfältig unterschieden werden.