Steuerhinterziehung - BGH schränkt Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer ein
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 February 2019Steuerhinterziehung - BGH schränkt Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer ein
Der Bundesgerichtshof hat das Kompensationsverbot bei der Hinterziehung der Umsatzsteuer eingeschränkt. Das kann erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen gemacht werden. Die Höhe der hinterzogenen Steuern kann im Steuerstrafverfahren erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben. Dabei gelten Steuern auch dann als verkürzt, wenn sie nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden können. Eine Steuerverkürzung liegt auch dann vor, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können. In der Praxis bedeutete dieses Kompensationsverbot nach der bisherigen Rechtsprechung, dass bei hinterzogener Umsatzsteuer die mögliche Vorsteuer nicht berücksichtigt und mit der Steuerschuld saldiert werden kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.