EuGH: Schutz des Urheberrechts für Muster und Modelle nur beschränkt möglich
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 September 2019EuGH: Schutz des Urheberrechts für Muster und Modelle nur beschränkt möglich
Auch wenn die Jeans perfekt sitzt und gut aussieht ist sie deshalb noch nicht urheberrechtlich geschützt. Das hat der EuGH mit Urteil vom 12. September 2019 entschieden (Az.: C-683/17).
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann jeder originale Gegenstand, der Ausdruck einer eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers ist, als Werk eingestuft und urheberrechtlich geschützt werden kann. Folglich können auch Muster und Modelle unter Umständen als Werk urheberrechtlich geschützt sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Allerdings hat der EuGH mit seinem aktuellen Urteil die Messlatte für den urheberrechtlichen Schutz von Mustern und Modellen hochgelegt. Demnach kann Modellen nicht allein deshalb Urheberschutz zukommen, wenn sie über ihren Gebrauchszweck hinaus eine spezielle ästhetische Wirkung haben.