BVFI setzt sich beim Bestellerprinzip mit Modell der gerechten Provisionsteilung durch
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 August 2019Die Interessen der Verbraucher und Makler werden durch den Beschluss der Koalition gewahrt.
Im kürzlichen Beschluss zum Bestellerprinzip ist die Regierung fast zu 100 % den Vorschlägen des BVFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft sowie das BAGIMO, des Bundesarbeitskreises der Immobilienorganisationen gefolgt und beabsichtigt diese umzusetzen. Hierzu wurden bereits im Herbst 2018 und Januar diesen Jahres entsprechende Resolutionen eingereicht welche zur Anhörung im Bundesfachausschuss geführt haben.
Die Politik hat erkannt: Nicht nur Verkäufer sondern auch Kaufinteressenten profitieren von der umfangreichen Leistung eines Immobilienmaklers. Schon in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg und neun anderen gab es daher eine Beteilung beider an der Provision des Maklers. Allerdings rückte bei der Politik die, zugegebenermaßen teilweise einseitige, Belastung des Käufers in den Focus ihrer Überlegungen. So wurde dies, beispielsweise in den Bundesländern Berlin, Hessen und Hamburg noch praktiziert.