Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 August 2019Mountainbiker im Wald gestürzt: Gemeinde haftet nicht
(Bildquelle: ERGO Group)
Wer seine Freizeit im Wald verbringt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Denn: Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte "waldtypische Gefahren". Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Ein Mountainbiker war auf einem Waldweg in der Eifel unterwegs gewesen. An einer abschüssigen Stelle kreuzte eine Hangsicherung aus Holzstämmen den Weg, die der Kläger nach eigenen Angaben aus seiner Fahrtrichtung nicht erkennen konnte. Die 40 bis 50 cm hohe Sicherung bildete eine Stufe im Weg und wirkte wie eine Art Sprungschanze. Der Mountainbiker verlor den Bodenkontakt, stürzte und verletzte sich erheblich. Er verklagte die Gemeinde, welcher der Wald gehört, auf Schmerzensgeld. Sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie eine solche Gefahrenstelle auf ihrem Waldweg zugelassen habe.
Das Urteil