ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 31 July 2019Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Nicht mein Auto... +++
Eine Lebensgefährtin muss sich nicht um das Kfz ihres Partners kümmern, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abgestellt hat. Zwar könne auch aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht folgen. Das Landgericht Köln entschied laut ARAG in einem Schadenersatzprozess zwischen einem ehemaligen Paar jedoch, dass sich die Fürsorge- und Obhutspflicht nur auf Leben, Körper und Gesundheit des anderen bezieht (Az.: 8 O 307/18).
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