Erneutes Urteil pro Verbraucher
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 July 2024Die Düsseldorfer Rechtsschutzversicherung ARAG SE muss Kosten für Klage eines Impfgeschädigten gegen den Hersteller BioNtech SE (Schadenersatzansprüche in Höhe von 235.000 Euro) übernehmen
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Versicherungskonzern ARAG am 18.7.2024, Versicherungsdeckung für die Klage eines an Impfschäden leidenden Versicherungsnehmers wegen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Höhe von 235.000 Euro gegenüber BioNtech zu gewähren. "Das Urteil ist eines in einer Reihe von Urteilen gegen das "Who-is-who" der deutschen Versicherungswirtschaft. Bedauerlicherweise meinen einige Rechtsschutzversicherer, nach "Gutsherrenart" über die Gewährung vertraglich geschuldeter Leistungen entscheiden zu können. Dieser Fehlentwicklung begegnen wir nunmehr durch erfolgreiche Deckungsklagen", erläutert Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert.
Hinreichende Erfolgsaussichten verpflichten zum Deckungsschutz