Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig
Verfasser: pr-gateway on Friday, 7 June 2019Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V).
Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels deshalb stets die günstigsten Konditionen auf dem Portal anzubieten. Diese Praxis wurde später modifiziert und die Hotels nur noch dazu verpflichtet, die Zimmer auf den eigenen Webseiten nicht günstiger anzubieten als im Buchungsportal. Das Bundeskartellamt untersagte allerdings diese Bestpreisklauseln, weil sie gegen Kartellrecht verstoßen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.