FG Düsseldorf: Keine Kapitalertragssteuer beim Aktiensplit
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 29 May 2019FG Düsseldorf: Keine Kapitalertragssteuer beim Aktiensplit
Anleger müssen keine Kapitalertragssteuer auf neue Aktien zahlen, die sie in Folge einer Unternehmensspaltung erhalten. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 13 K 2119/17 E).
Mit Urteil vom 29. Januar 2019 hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass Aktionäre, die im Zuge einer Unternehmensabspaltung neue Aktien erhalten, dadurch keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt haben und hat damit der Klage eines Anlegers stattgegeben.