Jetzt wird"s Zeit: Austauschfrist für alte Einzelraumfeuerstätten endet am 31. Dezember
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 September 2024Modernisieren bevor die Kälte kommt
Schornsteinfeger kontrolliert Vollzug
Alte Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Auf diesen Sachverhalt weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.
Moderne Feuerstätten hingegen, die nach dem Stichtag angeschafft wurden, erfüllen die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Verbrennungstechnik und dürfen auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden.
Bestandsschutz: Auf Stichtag und Technik achten