VIP-Handynummern für Vergessliche
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 May 2019ARAG Experten über den dubiosen Handel mit eingängigen Handynummern
Insbesondere Unternehmen geben gerne viel Geld dafür aus: Rufnummern, die sich jeder merken kann. Und viele Mobilfunkbetreiber bieten gegen einen Aufpreis Wunschnummern an. Doch leicht zu merkende Ziffernkombinationen sind meist Mangelware. Und obwohl der Handel mit Rufnummern laut Bundesnetzagentur unzulässig ist, werden seltene Rufnummern auf Verkaufsplattformen im Internet zu horrenden Preisen angeboten.
Unzulässiger Rufnummernhandel
Laut Bundesnetzagentur werden Rufnummern nur von der Agentur bzw. von Anbietern von Telekommunikationsdiensten zur eigenen Nutzung zugeteilt. Ein Handel mit Rufnummern ist nach der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV, § 4) der Bundesnetzagentur unzulässig. Vor allem auch mit SIM-Karten, die mit einer Rufnummer verknüpft sind. Eine solche Karte darf nur dann gehandelt werden, wenn sie nicht registriert bzw. aktiviert ist und wenn es beim Handel nicht um eine bestimmte Rufnummer geht. Doch offenbar lässt diese Verordnung Spielraum für Interpretationen.