Kinder im Straßenverkehr - wer haftet bei einem Unfall?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 30 April 2019ARAG Experten über die Aufsichtspflicht und die Eigenverantwortung von Kindern
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 828) haften Kinder im Straßenverkehr erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr. Aber wie sieht es mit deren Eltern aus? Fährt der Dreikäsehoch draußen unbeaufsichtigt mit dem Roller und touchiert dabei den parkenden Pkw des Nachbarn, müssen seine Eltern unter Umständen für den Schaden aufkommen - und zwar immer dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Welche Maßstäbe dabei gelten, erläutern die ARAG Experten.