Hundehaftpflicht: Auch ohne Versicherungspflicht sinnvoll

Lediglich in fünf Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Hier muss ein Hund ab dem Alter von drei bis sechs Monaten versichert werden. Ob weitere Bundesländer dieser Regelung folgen werden, ist derzeit offen. Obwohl eine Pflichtversicherung also nicht deutschlandweit vorgesehen ist, bleibt die Hundehaftpflicht eine der nützlichsten Versicherungen für Tierhalter überhaupt. Die wichtigsten Gründe findet man auf http://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflichtv...
Nur in fünf Ländern vorgeschrieben
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung. Wer sich hier einen Hund zulegt, muss ihn ab einem Alter von drei bis sechs Monaten versichern. In allen anderen Bundesländern gibt es derzeit keine Pflichtversicherung für die Vierbeiner. Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben recht unterschiedlich, denn in Nordrhein-Westfalen besteht zwar keine grundsätzliche Versicherungspflicht, doch Tiere ab einer Größe von 40 Zentimetern oder ab einem Gewicht von 20 Kilogramm müssen ebenso mit einer Haftpflicht versichert werden wie Kampfhunde.
Keine einheitlichen Vorschriften gegeben
Die Regelung zur Versicherungspflicht für Hunde ist deutschlandweit unterschiedlich. Es obliegt den einzelnen Bundesländern, die Versicherungspflicht festzulegen. Das bedeutet, dass ein Hund in Hamburg ganz anders zu versichern ist als in Bayern. Es sind diese abweichenden Vorgaben, die das Leben für Hundebesitzer recht schwer machen. Wer nämlich den Wohnsitz verlegt, muss sich erst einmal informieren, ob für den Vierbeiner eine Versicherungspflicht am neuen Wohnort besteht. Auch hört man immer wieder aus Fachkreisen, dass sich die Länder zur Versicherungspflicht neu beraten wollen. Somit ist Bewegung in der Entwicklung, Hundebesitzer sind gut beraten, sich regelmäßig zu informieren. Obwohl die Haftpflicht für Hundehalter also nicht überall eine Pflichtversicherung ist, sind Hundehalter gut beraten, diesen wichtigen Versicherungsschutz freiwillig abzuschließen.
Freiwillige Versicherung sehr empfehlenswert
Ein Hund reißt sich von der Leine los, stürmt über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Bei diesem Unfall stirbt ein Autofahrer, ein anderer überlebt schwer verletzt und sitzt nach vielen Operationen im Rollstuhl. Beide Autofahrer hinterlassen eine Familie, die fortan finanziell versorgt werden muss. In beiden Fällen sind Krankheits- und Behandlungskosten zu zahlen, Schmerzensgeld kann anfallen, Schadenersatzforderungen und Rentenforderungen stehen im Raum. Dieses Szenario ist für jeden Hundebesitzer eine schreckliche Vorstellung, doch sie ist realistisch. Und auch wenn keine gravierenden Personenschäden anfallen, kann ein Hund beim Spielen eine wertvolle Vase umstoßen, eine Hose wird verschmutzt oder beschädigt, ein teurer Teppich wird zerstört. Die Kosten für die Schadensbeseitigung mögen unterschiedlich hoch sein, doch eine Hundehaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Der Hundehalter kann also beruhigt mit seinem Hund spazieren gehen, er kann Freunde empfangen und das Tier zu Freunden mitnehmen. Sollte es zu einem Schaden kommen, übernimmt der Versicherer die Kosten und stellt den Versicherten davon frei. Auch das Opfer darf sicher sein, dass die ihm entstehenden Auslagen zur Schadenbeseitigung übernommen werden. Im Interesse des Hundehalters und geschädigter Dritter ist eine Hundehaftpflichtversicherung deshalb unbedingt zu empfehlen.