Kleingartenabsicherung: Kein Fall für die Gebäudeversicherung?

Ein kleiner Garten ist im Sommer der beliebte Platz für die Erholung nach Feierabend und am Wochenende. Doch wie versichert man das hübsche Juwel eigentlich? Wie schützt sich der Besitzer vor Schäden aus Sturm, Hagel oder Feuer? Und wie versichert man Gartenhäuser und andere kleine Bauten im Garten? Zu unterscheiden ist der eigene Garten am Haus von einem Kleingarten, den man vielleicht etwas abseits der geschlossenen Ortschaft auf einem eigens dafür angelegten Grundstück findet. Beide Gärten sind unterschiedlich zu versichern. Auch Ferienhäuser sind gesondert zu versichern. Was man beachten muss, erfährt man auf http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/ferienhausversicherung/
So schützt man den Garten am Haus
Wenn zu einer Immobilie ein Grundstück mit Garten gehört, sind Schäden darauf in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern man die Adresse und die Größe des versicherten Grundstücks im Versicherungsvertrag angibt. Der Schutz aus der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich dann auf den Garten, auf Wege und auf die Gartenlaube. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Police festgehalten ist und dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Sofern das der Fall ist, sind Grundstück, Garten und darin aufgestellte kleine Schuppen oder Lauben gegen Zerstörung durch Feuer, Hagel und Leitungswasser versichert. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um einen Garten abseits des versicherten Grundstücks handelt.
Kleingärten gehören nicht zum Wohngebäude
Unter einem Kleingarten versteht man üblicherweise ein gartenähnliches Grundstück etwas außerhalb oder am Rande der Ortschaft, das nicht direkt zum eigenen Grundstück und der eigenen Immobilie gehört und das man sich häufig in mehreren kleinen Gartenparzellen mit anderen Gartenbesitzern teilt. Diese Kleingärten sind sehr beliebt, wenn die Fläche am eigenen Grundstück nicht für einen Garten ausreicht. Der Kleingarten kann meist ähnlich vielfältig bewirtschaftet werden wie der eigene Garten auch. Er kann als Zier- und Nutzgarten verwendet werden. Er kann zum Spielen und Entspannen genutzt werden. Und schließlich kann der Eigentümer sogar eine kleine Gartenlaube oder ein Gartenhäuschen darauf aufstellen. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Kleingarten nicht über die Wohngebäudeversicherung geschützt ist.
So versichert man Kleingärten richtig
Aus der Wohngebäudeversicherung gibt es keinen Schutz gegen Schäden aus Feuer, Leitungswasser oder Hagel. Brennt beispielsweise die Gartenhütte ab und werden dabei angrenzende Gärten oder Gebäude zerstört, kann die Schadensbeseitigung für den Versicherten sehr teuer werden, sofern der Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen ist. Deshalb gibt es für solche Kleingärten eine sogenannte Kleingartenversicherung. Sie ähnelt im Grunde der Wohngebäudeversicherung und bietet einen ganz ähnlichen Schutz. Eine gute Kleingartenversicherung sollte das ganze Jahr über einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Schäden bieten und nicht nur in der Gartensaison zur Absicherung greifen. Denn Schäden aus Brandstiftung, Einbruchdiebstahl oder Sturm können das ganze Jahr über entstehen und sind letztlich nicht saisonabhängig. Auch sollte der Versicherungsschutz nicht regional abhängig sein, so dass der Standort des Gartengrundstücks bei der Berechnung der Versicherungsprämie nicht von Bedeutung ist.