Ein Jahr statt drei: Privatinsolvenz in Irland endet nach zwölf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt
Irisches Insolvenzverfahren endet nach zwölf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt – Kanzlei Consilium erklärt Voraussetzungen und Grenzen
Ein Jahr statt drei: Warum das irische Insolvenzverfahren für viele Schuldner der bessere Weg ist
Wer in Deutschland überschuldet ist und den Weg in die Privatinsolvenz geht, weiß meist ziemlich genau, was auf ihn zukommt. Drei Jahre, in denen jeder Euro über der Pfändungsgrenze an den Treuhänder geht. Drei Jahre, in denen jede Nebentätigkeit, jeder Jobwechsel, jede Erbschaft gemeldet werden muss. Drei Jahre, in denen ein einziger Fehler, eine vergessene Auskunft oder eine verspätete Mitteilung dazu führen kann, dass das Gericht die Restschuldbefreiung am Ende versagt. Und wer schon einmal durch ein solches Verfahren gegangen ist, erzählt selten von der Erleichterung am Ende, sondern von der Dauer.
In Irland läuft das anders, und zwar nicht ein bisschen anders, sondern grundlegend. Dort endet ein Insolvenzverfahren für Privatpersonen nach zwölf Monaten. Nicht auf Antrag, nicht nach Anhörung, nicht nach einer Prüfung des Wohlverhaltens, sondern automatisch, kraft Gesetzes. Wer am Tag der Verfahrenseröffnung ehrlich seine Verhältnisse offengelegt hat und im Laufe des Jahres mit dem zuständigen Amt zusammenarbeitet, ist ein Jahr später schuldenfrei. Das irische Parlament hat diese Regel 2015 bewusst so beschlossen, nachdem das Land in der Finanzkrise erlebt hatte, was es bedeutet, wenn hunderttausende Menschen jahrelang in Schulden festhängen. Man wollte, dass ehrliche Schuldner schnell wieder auf die Beine kommen, weil das am Ende auch der Wirtschaft nützt.
Der entscheidende Punkt für Deutsche ist, dass diese irische Entscheidung in Deutschland gilt. Nicht, weil ein deutsches Gericht sie freundlicherweise akzeptiert, sondern weil die Europäische Insolvenzverordnung es so vorschreibt. Ein Insolvenzverfahren, das in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig eröffnet wurde, wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt, mit denselben Wirkungen wie im Eröffnungsstaat. Es gibt kein Anerkennungsverfahren, keinen Antrag beim Amtsgericht, keine Möglichkeit für deutsche Gläubiger, das Ergebnis nachträglich anzugreifen, solange das irische Gericht zuständig war. Wer nach einem Jahr in Irland entlassen wird, kann in Deutschland nicht mehr aus den erfassten Forderungen in Anspruch genommen werden. Die Bank, das Finanzamt, der Vermieter, der Lieferant der früheren Firma, sie alle müssen die irische Entscheidung gegen sich gelten lassen.
Diese Wirkung beginnt schon am ersten Tag. Sobald das irische Gericht das Verfahren eröffnet, dürfen Gläubiger auch in Deutschland nicht mehr einzeln vollstrecken. Eine laufende Lohnpfändung endet, eine Kontopfändung geht ins Leere, ein Gerichtsvollzieher hat nichts mehr zu holen. Für jemanden, der jahrelang mit Mahnungen, Pfändungen und Anrufen gelebt hat, ist das oft der Moment, an dem zum ersten Mal wieder Ruhe einkehrt.
Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei Menschen, die aus einer gescheiterten Selbständigkeit kommen. In Deutschland landen sie häufig nicht im Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern in der Regelinsolvenz, mit höheren Anforderungen, mehr Verwaltung und oft einem Insolvenzverwalter, der jede Bewegung hinterfragt. Irland unterscheidet nicht zwischen dem, der sich mit Konsumkrediten übernommen hat, und dem, der für seine GmbH gebürgt hat. Beide durchlaufen dasselbe Verfahren, mit derselben Frist. Wer nach dem Ende seiner Firma mit Bürgschaften, Steuerschulden und offenen Darlehen dasteht, findet in Irland einen Weg, der ihn nicht für seine frühere Unternehmertätigkeit bestraft.
Auch bei der Frage, was der Schuldner behalten darf, ist das irische Recht pragmatisch. Hausrat, Arbeitsmittel und ein Fahrzeug, das für den Beruf gebraucht wird, bleiben ihm. Bei einer selbst genutzten Immobilie hat das Amt drei Jahre Zeit, sie zu verwerten, und in dieser Zeit kann der Schuldner oder ein Familienmitglied den Anteil zurückkaufen. Das führt in der Praxis dazu, dass eine Immobilie, die ohnehin überwiegend belastet ist, oft in der Familie bleibt.
Was das irische Verfahren allerdings nicht ist: ein Trick. Es funktioniert nur, wenn der Lebensmittelpunkt wirklich in Irland liegt. Die Europäische Insolvenzverordnung verlangt, dass der Schuldner mindestens sechs Monate vor dem Antrag seinen gewöhnlichen Aufenthalt dorthin verlegt hat, und sie meint damit nicht eine Meldeadresse, sondern das tatsächliche Leben. Wohnung, Konto, Steuernummer, Arbeit oder Einkommen, Alltag. Deutsche Gläubiger prüfen das, und deutsche Gerichte prüfen es, wenn es zum Streit kommt. Wer nur so tut, als lebe er in Irland, bekommt keine Restschuldbefreiung, die in Deutschland wirkt, sondern ein Verfahren, das nichtig ist, und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren obendrauf. Das irische Recht selbst ist an dieser Stelle noch strenger als das deutsche: Wer Vermögen verschweigt oder das Gericht täuscht, dem kann die Verfahrensdauer um Jahre verlängert werden.
Es gibt also einen Preis, und der heißt Umzug. Etwa anderthalb Jahre in Irland, sechs Monate vor dem Antrag und zwölf Monate Verfahren. Für manche ist das unmöglich, weil Familie, Beruf oder Gesundheit sie in Deutschland halten. Für andere ist es die Chance, mit einem Jahr im Ausland drei Jahre Verfahren zu ersetzen und mit einem sauberen Schnitt zurückzukommen. Irland macht es dabei leichter als jedes andere Land: EU-Mitglied, keine Aufenthaltserlaubnis, kein Visum, Englisch als Verfahrenssprache und ein Amt, das täglich mit Antragstellern aus dem Ausland arbeitet. Seit dem Brexit ist es zudem der einzige Staat in der EU, der ein einjähriges Verfahren mit automatischer Anerkennung in Deutschland verbindet.
Ob das irische Verfahren im Einzelfall der richtige Weg ist, entscheidet sich deshalb nicht an seinen Vorzügen, die sind eindeutig. Es entscheidet sich an der Frage, ob ein Umzug nach Irland realistisch und zumutbar ist. Genau das besprechen wir im Erstgespräch, ehrlich und ohne Beschönigung. Wer diesen Schritt gehen kann, findet in Irland einen Weg, der schneller, klarer und rechtssicherer ist als alles, was das deutsche Recht bietet.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtliche Beratung erbringt in unserem Haus ein kooperierender zugelassener Rechtsanwalt.
Kanzlei Consilium Ltd Dienstleistungskanzlei ·
Dublin Ansprechpartner:
Alexander Maria
Telefon Deutschland: 030 75435183
WhatsApp: +49 151 23824984
E-Mail: kontakt@kanzlei-consilium.eu
Web: https://kanzlei-consilium.eu
Kontakt
Kanzlei Consilium
Alexander Maria
Oskar von Miller Ring 20
80333 München
03075435183
https://www.kanzlei-consilium.eu
Keywords: Privatinsolvenz Irland,EU-Insolvenz,Restschuldbefreiung Irland,Insolvenz Ausland,Schuldenfrei in einem Jahr,Europäische Insolvenzverordnung,COMI,Kanzlei Consilium