Arbeitswillige und Arbeitsfähige behinderte Menschen auf Arbeitssuche und deren Behandlung durch Behörden und Ämter/ Agenturen: Der Versuch mit der unerforschten Nervenkrankheit Ataxie auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ein bedauerlicher Einzelfall?
Der Versuch mit der unerforschten
Nervenkrankheit
Ataxie
auf dem Arbeitsmarkt
Fuß zu fassen
oder
nur ein bedauerlicher
Einzelfall ?
Ich will allerdings nicht ausschließen, dass sich mittlerweile etwas an dem Verhalten der Mitarbeiter der vielen Agenturen für Arbeit und Behörden verändert haben kann.
Die Agentur für Arbeit Düren trägt jetzt den Namen Agentur für Arbeit Aachen – Düren.
Auch habe ich die verschieden rangigen Agenturen für Arbeit auf Bundes- und Landesebene, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie die anderen Behörden stets über den nachfolgenden Bericht informiert und diesen ermöglicht Kenntnis von diesem Bericht zu nehmen. Teilweise haben sich die jeweiligen Empfänger auch auf verschiedene Arten geäußert, was ich auch in diesem Bericht erwähnt habe.
Ich hätte auch abwertend über die Behandlung von behinderten Menschen durch andere Einrichtungen, wie z.B. Krankenkassen berichten können, aber ich möchte nicht nur von dem negativen Verhalten vieler Kundenberater oder Mitarbeiter gegenüber behinderten Menschen und anderen „unnormalen“ Menschen berichten, denn es gibt auch sehr viele und glücklicherweise mehr schöne Dinge im Leben als schlechte.
Inhaltsverzeichnis
Ein Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Agentur für Arbeit und ihre Hierarchien I
- DER DUMME IST…-
Die Agentur für Arbeit und ihre Hierarchien II
-…HIER WOHL …-
Das ärztliche Gutachten
MIT DER BEGUTACHTUNG IM MAI 2013 DURCH DEN ÄRZTLICHEN DIENST AGENTUR FÜR ARBEIT DÜREN HAT DIE AFA DÜREN ENDGÜLTIG KENNTNIS VON MEINER BEHINDERUNG ERLANGT/ERLANGEN MÜSSEN; d.h. AB MAI .2013 BEGANN EINE INKLUSIONSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH BEHÖRDENWILLKÜR -
Volontariat bei einem etwas eigenwilligen Arbeitgeber
AUCH DER ARBEITGEBER WUSSTE BEREITS VORAB VON DER BEHINDERUNG -
Die Agentur für Arbeit und Ihre Hierarchien III
- ...DER KUNDE. -
…und weiter.!!!...
Ein Schwerbehindertenverfahren im Kreis Düren
Eine von der Agentur für Arbeit finanzierte Umschulung
…das anschließende Bewerbungsverfahren...
Sozial und das vorgeschriebene fiktive Mindesteinkommen
Schlussbergung
Ein Schreiben an das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Ich schrieb dies auch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, um diesem von der realen Lage bzw. den Erfahrungen von Arbeitssuchenden qualifizierten, körperlich behinderten und akademisch ausgebildeten Menschen auf dem Arbeitsmarkt und dem Verhalten der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Düren, der Mitarbeiter des Kundenreaktionsmanagements der Bundesagentur für Arbeit und der Mitarbeiter der Behörden des Kreises Düren zu berichten.
Dabei wollte ich erwähnen, dass einige dieser Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Düren und der Behörden im Kreis Düren mir irgendwelche Kontaktdaten geben, die nicht existierten. So ein etwas kann man als ein oberflächliches Verhalten auffassen.
Über dieses Verhalten hatte ich während meiner andauernden Arbeitslosigkeit den erwähnten Bericht verfasst und zumeist auch höhere Stellen und das ZDF Reportagemagazin 37° informiert.
Sehr geehrte Damen und Herren
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
Es mag zwar sein, dass ich Ihnen –wegen meiner zahlreichen Beschwerde-, Kritik- und Anregungsschreiben – wie ein notorischer und neurotischer Besserwisser erscheine. Allerdings beruhen sämtliche Vorgänge auf Tatsachen, die sich wahrheitsgemäß in den verschiedenen Agenturen für Arbeit und Behörden des Kreises Düren ereigneten.
Nebenbei halte ich, es für sehr unwahrscheinlich, dass die verschiedenen Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit sich ausschließlich mir gegenüber so verhalten haben. Es liegt insoweit –vermutlich - nicht nur ein bloß zufälliger Einzelfall vor.
Demnach stellt sich die Frage, ob Sie eigentlich wissen, was da vor sich geht???
Können Sie dieses Verhalten der Mitarbeiter der verschiedenen Agenturen für Arbeit gegenüber ihren hilfesuchenden Kunden hinnehmen und auch weiterhin dulden???
Kennen Sie den Zeitungsartikel aus dem Dezember 2013, in dem sich der Kreis Düren und seine Behörden brüsten – mittels von 300.000€ jährlich - zur Hilfe der Bürger stets ungefragt zusammenzuarbeiten?
Ich muss der Studie, nach der Behinderte und andere Minderheiten von Menschen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, zu stimmen. Aber vor allem werden nicht nur Migranten, sondern auch gut qualifizierter körperlich leicht behinderter Nachwuchs auf dem Arbeitsmarkt extrem benachteiligt! In Zukunft wird sich dies - vermutlich - nicht bessern.
Zur Behebung des allseits beklagten Fachkräftemangels scheinen mal lieber Kräfte aus anderen Ländern rekrutiert zu werden, als dass auch auf den bereits vorhandenen landeseigenen gut qualifizierten Nachwuchs zurückgegriffen wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde zu dieser Zeit von Katarina Barley geleitet und an Hubertus Heil übergeben. Erstere bzw. einer Ihrer Mitarbeiter forderte die Agentur für Arbeit Aachen-Düren im Winter 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme zu den genannten Vorfällen auf. Zusätzlich räumte man dort noch Fehler der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Stellungnahme, die ich im Weiteren anspreche, der Agentur für Arbeit Aachen-Düren gegenüber dem Bundesministerium war zwar sehr ausführlich, doch es wurde dort zumeist abgestritten, das die geschilderten Vorfälle mit den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Aachen-Düren sich tatsächlich so abgespielt haben. Im Übrigens würde eine Agentur für Arbeit ja nie einen Fehler machen, weil es sich ja schließlich , um die Agentur für Arbeit handelt. So etwas versuchte mir einmal ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren begreiflich zu machen.
Das Bundesministerium teilte mir zudem mit, dass es gegen das angeblich aufgetretene Verhalten einer Agentur für Arbeit nichts unternehmen könnte, da es lediglich die Rechtsaufsicht über die oberste Bundesagentur für Arbeit hat, die alle unteren Agenturen für Arbeit beaufsichtigt.
An diese Bundesagentur für Arbeit, der derzeit ein Herr Scheele vorsitzt hatte ich mich ja zuvor gewandt, ohne irgendwelche merklichen Hilfestellungen zu erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führte weiter aus, dass die Bundesagentur stets ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze und in eigener Verantwortung wahrnehmen würde und nicht der Weisungsbefugnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterliegen würde.
Die Agenturen für Arbeit können insoweit – wie nachfolgend berichtet – schalten und walten und sich gegenüber hilfesuchenden Kunden so verhalten, wie sie wollen, ohne offiziell von der Bundesministerium für Arbeit und Soziales kontrolliert werden zu können bzw. kontrolliert zu werden.
Die Agentur für Arbeit und ihre Hierarchien I
-DER DUMME IST …
Eines Morgens im Februar 2013 lud mich eine Berufsberaterin der Agentur für Arbeit Düren zu einem Termin ein. Ich war in diesem Moment immer noch etwas geschockt und irritiert darüber, dass ich meine bisherige Arbeitsstelle kurzfristig und unerwartet verloren hatte.
Nunmehr teilte ich das Schicksal vieler anderer Menschen. Ich fühlte mich dennoch ziemlich verlassen und nahezu hilflos, da auch meine gesamten Zukunftspläne nicht realisierbar schienen.
In dieser Stimmung hatte ich mich vor einigen Tagen bei der Agentur für Arbeit Düren arbeitslos gemeldet und hoffte von diesen Hilfe in psychischer und physischer Form zu erhalten.
So ging ich relativ erwartungsfroh den oben genannten Termin an. Das Gebäude der Agentur für Arbeit in Düren machte einen sehr ansprechbaren, sauberen und frisch renovierten Eindruck auf mich.
Der Termin mit der Berufsberaterin, die eine kleine untersetzte, vermutlich bereits langjährige Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit Düren, verlief mehr oder weniger zufriedenstellend.
Wir vereinbarten, dass ein ärztliches Gutachten des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Düren über mich erstellt werden sollte und mir dann im Rahmen der Benachteiligtenförderung durch die Erteilung von besonderen Bewerbungsvorschlägen bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche geholfen werden sollte.
Ich verließ sodann einigermaßen frohen Mutes ihr Büro und war zuversichtlich gestimmt, da sie mir Hilfe zugesichert hatte.
Zum Ende meines Gespräches mit ihr äußerte ich, dass ich bis Mitte März 2013 abwesend wäre. Ich mich anschließend jedoch umgehend telefonisch bei ihr melde. Sie sagte es wäre kein Problem und vermerkte dies.
Trotz Vermerk rief sie Anfang März 2013 an und erbat grundlos einen baldigen Rückruf. Ihrem Verlangen folgte ich auch umgehend. Von einem Call-Center-Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Düren erfuhr ich sodann allerdings, dass meine Berufsberaterin für mich persönlich nicht zu sprechen sei und sämtliche meiner Daten während meiner angekündigten urlaubsbedingten Abwesenheit mit dem Vermerk “ mangels Mitwirkung“ gelöscht worden seien.
Ein solches Verhalten ist mir allerdings unverständlich und widerspricht dem Geschäftsgebaren einer Agentur für Arbeit Düren deren Aufgabe es doch sein sollte Menschen, in Arbeit zu verhelfen.
Zudem hat die Vermerksbezeichnung „mangels Mitwirkung“ einen negativen Anklang, der vor allem von einer Agentur für Arbeit nicht verwendet werden sollte, wenn sie vorher darüber informiert worden ist, dass es sich um eine angekündigte Abwesenheit handelt.
Ich forderte diese Mitarbeiterin aus diesen Gründen auf, mir einmal schriftlich zu erklären, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte., aber - wie ich erfahren habe - sind die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit zur Abgabe von Stellungnahmen weder bereit noch verpflichtet. Ich forderte sie daher zu einer schriftlichen Stellungnahme auf.
Kurze Zeit später erhielt ich einen Telefonanruf von einer erbosten und verärgert wirkenden Berufsberaterin. Sie versuchte mir sämtliche Schuld an dem Vorfall zu geben und konnte scheinbar nicht nachvollziehen, weshalb ich eine Stellungnahmeforderung an sie schreiben konnte. Sie habe bisher noch kein Antwortschreiben erstellt und wolle dies auch zukünftig nicht machen.
Schließlich sei ja nur ein kleiner rein menschlicher Fehler vorgefallen und es sei erst noch zu klären, ob dieser Fehler wirklich bei der Agentur für Arbeit Düren oder bei mir liegen würde.
Zudem hatte Sie - wie ich erfuhr - einen Termin bei ihrem Vorgesetzten und musste diesem erklären, wie es dazu kommen konnte, dass ein Kunde eine schriftliche Stellungnahme fordere.
Sie äußerte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen uns zerstört sei, ein Treffen zu unserem nächsten Termin Anfang April 2013 halte sie für unnötig, denn sie wolle sich für mich „nicht mehr den Arsch aufreißen“, denn mein Verhalten sei –wie sie bereits im Februar festgestellt habe, Angst erregend und nicht meiner Statur entsprechend.
Im Übrigen fragte ich später auch ihrem Vorgesetzten welche besonderen Aktivitäten diese Berufsberaterin bereits in meiner Angelegenheit vorgenommen hat oder vorzunehmen gedachte, die ihre Bezeichnung „den Arsch aufreißen“ rechtfertigen.“
Abschließend sagte sie noch, dass sie zu keiner weiteren Zusammenarbeit mit mir bereit sei, da ich das zwischen uns bestehende Vertrauensverhältnis durch mein Schreiben zerstört hätte. Unseren nächsten Termin erachte sie daher als hinfällig.
Kurz darauf rief der Vorgesetzte besagter Mitarbeiterin der Berufsberatung bei mir persönlich an. In diesem Gespräch schilderte ich ihm die Sachlage einmal aus meiner Sicht, informierte ihn über ihre Äußerungen und bat um einen Beraterwechsel. Kurze Zeit später meldete er sich erneut und meinte, es liege nur ein kleines Missverständnis vor. Er schlug vor, dass er bei meinem nächsten Termin mit ihr anwesend sein werde und mir diese die geforderte Stellungnahme übergeben werde. Zudem berichtete er mir, dass sie sich sehr auf den nächsten Termin mit mir freuen werde. Ich willigte ein und informierte ihn kurz darüber, dass ich bereits einen Beschwerdebrief an eine höhere Agentur für Arbeit abgeschickt hatte.
Darin schrieb ich, dass ich zunächst - seit Ende 2012- meiner Arbeitsvermittlerin der Agentur für Arbeit Düren, betreut wurde. Sie gab mir auf, mindestens 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben. Von diesem Auftrag mir gegenüber ließ sie sich auch dadurch nicht abbringen, dass ich ihr berichtete, dass es kaum Stellenausschreibungen für Menschen mit der Qualifikation von Diplom-Juristen o.ä. geben würde, auf die ich mich bewerben könnte.
Aus diesem Grund schrieb ich in dieser Phase ohne Erfolg ca. 100 Bewerbungen. Von der Agentur für Arbeit Düren wurden mir in dieser Zeit nur 3 Stellenangebote vermittelt. Da ich mich auch zwecks einer Weiterbildung im Bereich BWL/Steuerrecht beraten lassen wollte, war bei diesem Gespräch auch eine Berufsberaterin von der Agentur für Arbeit Düren anwesend. Sie tätigte mir gegenüber herabwertende Äußerungen, wie z.B. „So wie sie aussehen, kriegen sie nie einen Job.“ Sie wissen ja schon genau, was Sie wollen, und wollen sich gar nicht beraten lassen“ und äußerte, nachdem ich ihr meine Lebens-und Krankheitsgeschichte offenbart hatte, „Sie geben ja nichts von sich persönlich preis, so kann ich Ihnen nicht helfen.
All dies empfand ich zwar als unnötig, habe dies jedoch zähneknirschend als gerade noch annehmbar hingenommen.
Anfang des Jahres 2013 wollte ich eine Umschulung zur Steuerfachangestellten machen, die durch einen Bildungsgutschein finanziert wird.
Mein Antrag darauf wurde von meiner Arbeitsvermittlerin aus Rechtsgründen abgelehnt, da ich ca. 3 Monate zu wenig versicherungspflichtig gearbeitet hätte.
Alternativ vermittelte mir die Arbeitsvermittlerin einen neuen Berufsberatungstermin bei der anwesende Berufsberaterin.
Als ich bemerkt hatte, dass sie sich bereits – ohne die Anwesenheit eines Kunden der Agentur für Arbeit – in ihrem Büro befand. Ich machte mich durch Klopfen an ihrer Bürotür auf mich aufmerksam. Auf ihre Bitten betrat ich das Büro. Sie äußerte, dass mein Auftreten und mein Anklopfen – das sie als zu laut empfand - auf sie Angst erregend gewirkt habe und ein Verhalten dieser Art überhaupt nicht einer Person meiner Statur entsprechen würde.
Mir fällt es hingegen nicht leicht diese Äußerung von der Berufsberaterin nachzuvollziehen, was ich auch ihr gegenüber sagte, da ein Anklopfen an eine Bürotür, um sich bemerkbar zu machen als eine der Norm entsprechende Verhaltensweise ist.
Im weiteren Verlauf des Gespräches gab ich an, bisher trotz zahlreicher Bewerbungen und kostspieligen Stellenanzeigen keinerlei Anstellung gefunden zu haben. Es wurde vereinbart, dass eine Untersuchung dahingehend erfolgen sollte, ob in meiner Person die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten im Rahmen einer Benachteiligtenförderung vorliegen. Ich willigte in die Vornahme einer solchen Untersuchung ein.
Darauf erfolgte - oben erwähntes - Verhalten der Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit Düren und ihres Vorgesetzten.
Ich konnte in diesem Moment der schlechten Bewertung der Agentur für Arbeit Düren nichts Positives entgegenhalten.
Zum nächsten Termin muss ich sagen, dass ich niemals zuvor mit meiner Berufsberaterin ein derart ruhiges und auskunftsreiches Gespräch geführt habe, was – vermutlich - auch daran lag, dass ihr Vorgesetzter während des ganzen Gesprächs anwesend war und sie – vielleicht - überwachte.
Er versprach, in einem auch an mich gerichteten Schreiben über dieses Gespräch und die darin getroffenen Vereinbarungen zu berichten.
Ferner sagte er, dass die Berufsberatung mit der erwähnten Berufsberaterin und Arbeitsberatung mit dieser Arbeitsvermittlerin und deren Teamleiterin zwei unterschiedliche Abteilungen, die nichts miteinander zu tun haben, seien. Deshalb wären eigentlich auch zwei getrennte Beschwerdeschreiben erforderlich.
Abschließend vereinbarten wir, dass zunächst auf Berufsberaterwechsel verzichtet würde, wenn die Mitarbeiterin auch in Zukunft so ruhig und auskunftsreich mit mir sprechen würde. Vor allem diese Übereinkunft wollte der Vorgesetzte meiner Berufsberaterin in seinem Schreiben festhalten.
Auf Auskunft des Vorgesetzten hin, schrieb ich einen Tag später an die Arbeitsberatung bzw. an meine erwähnte Arbeitsberaterin persönlich. Ich rief mich bei ihr in Erinnerung und bat sie mich erneut als Arbeitsuchende der Agentur für Arbeit Düren als zur Vermittlung zur Verfügung stehende Person zu verzeichnen und mir Stellenangebote zu vermitteln, die meiner Qualifikation und den von mir in meinem Arbeitspaket etc. getätigten Angaben entsprechen.
Daneben bat ich sie einerseits nachdrücklich um eine schriftliche Stellungnahme darüber, dass sie mich im Jahr 2011 auf keinerlei Weise aus eigenem Anlass darauf hingewiesen hatte, dass für jede schriftliche Bewerbung Bewerbungskosten in Höhe von 5,00 € erstattet würden und ich auf so etwas wie bei der Agentur für Arbeit Düren zu dieser Zeit üblich - erst durch eine unabhängige, dritte Person aufmerksam gemacht wurde.
Sie äußerte nur, dass eine Rückerstattung der mir bereits angefallenen Bewerbungskosten nicht möglich sei, zumal nur nach der Antragstellung anfallende Bewerbungskosten erstattet werden könnten.
Hierbei stellten sich allerdings die Fragen, wie man einen Antrag stellen soll, bevor man von dessen Existenz erfahren hat oder ob eine Arbeitsvermittlerin bei dem ersten Beratungsgespräch nicht dazu verpflichtet ist, den Rat Suchenden über die Möglichkeit der Stellung eines solchen Bewerbungskostenrückerstattungsantrages aufzuklären?
Ebenfalls bat ich sie um eine schriftliche Stellungnahme, weshalb sie meinen Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheines zur Finanzierung einer Umschulung zur Steuerfachangestellten ablehnte.
Daraufhin erhielt ich ein Antwortschreiben von ihr, indem Sie irgendwie zu begründen versuchte, dass sie bei der Ablehnung meines Antrages auf Erteilung eines Bildungsgutscheines keinerlei Fehler gemacht hätte und sich dabei strikt an den weich- formulierten Gesetzestext gehalten habe. Ein identisches Schreiben erhielt ich auch 2 Wochen später nochmals.
Diesen Vorfall mit der Bezeichnung „mangelnde Mitwirkung und Verfügbarkeit“ bezeichnete die Agentur für Arbeit Aachen-Düren in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Dezember 2017, als irrtümliche Abmeldung und allgemeingültige Bezeichnung für eine korrekte Statusbezeichnung in gleichgelagerten Fällen. Einen negativen Unterton hätte die Agentur für Arbeit Aachen-Düren damit mir gegenüber niemals beabsichtigt.
Wenn die Agentur für Arbeit Aachen-Düren mir sich mir gegenüber einmal entschuldigt hätte, hätte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales so etwas nicht erfahren müssen. Allerdings scheint die Agentur für Arbeit nicht gerne gegenüber ihren Kunden Fehler zuzugeben, sondern schiebt den Kunden lieber die Schuld in die Schuhe.
Die Agentur für Arbeit hält es zudem, nicht mehr für nachvollziehbar, dass diese Vermittlungskraft von mir mindestens zehn Bewerbungen im Monat forderte, obschon eine weitaus geringere Anzahl an Stellen angeboten worden sind. Eine solche Forderung, empfand die Agentur für Arbeit aber durchaus plausibel, da die Anforderungen, die von Seiten der Agentur für Arbeit im Rahmen der Eigenbemühungen an die Bewerber gestellt werden, sich ja selbstverständlich immer an die individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitnehmer und an dem Arbeitsmarkt ausrichten würden.
Meine weiteren Einwände bezeichnete die Agentur für Arbeit Aachen-Düren – interessanterweise –. in der Stellungnahme vom 18.12.2017 als nicht (mehr) nachvollziehbar.
Die Agentur für Arbeit und ihre Hierarchien II
-… HIER WOHL … -
In der Zwischenzeit schrieb ich einen Brief an den derzeitigen Chef der Bundesagentur für Arbeit, um die oberste Stelle der Agentur für Arbeit über die Behandlung von hilflosen Arbeitsuchenden in der Agentur für Arbeit Düren zu informieren.
Bald erhielt ich ein Schreiben eines Mitarbeiters des Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit. Er meinte, dass wegen des Gebotes der Waffengleichheit auch die Agentur für Arbeit Düren gehört werden sollte.
Eine Reaktion erfolgte daraufhin Anfang Mai 2013 schriftlich durch Frau D., der Teamleiterin von Frau G., der Agentur für Arbeit Düren. Sie teilte mir mit, dass ihrer Mitarbeiterin kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei, was ich allerdings sehr bezweifele.
Aus ihrem Schreiben interpretierte ich, dass es - entgegen anders lautenden Angaben - vermutlich ein Grundsatz der Agentur für Arbeit ist, zunächst sämtliche Anträge abzulehnen, deren Bewilligung mit Kosten für die Agentur für Arbeit verbunden wären. Nach außen hin allerdings den Anschein zu erwecken, dass im Wege von einer gezielten Förderung durch die Agenturen für Arbeit die Zahl der Arbeitslosen gesenkt werde.
Zudem ist mir in diesem vor Widersprüchen strotzenden Schreiben der Frau D. mit geteilt worden, dass die Agentur für Arbeit Düren nicht verpflichtet sei ihre hilfesuchenden Kunden darüber aufzuklären, dass man eine Bewerbungskostenrückerstattung verlangen kann. Diese Hilfe könne jedoch auch verwehrt werden, wenn durch die Arbeitsvermittlerin im Beratungsgespräch mit dem hilfesuchenden Kunden eine Notwendigkeit bzw. ein Handlungsbedarf nicht erkannt würde. Die Art und der Umfang sämtlicher Leistungen, wie z.B. auch die Höhe des Arbeitslosengeldes würden mit jedem Kunden individuell vereinbart und nach diesen Vereinbarungen festgelegt.
Die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme sei - laut ihrer Aussage - in meinem Falle nicht möglich, da hierzu keinerlei Notwendigkeit bestehen würde. Auch würde eine Notwendigkeit nicht dadurch begründet, dass jemand eine lange Zeit erfolglos eine Stelle sucht.
Sie schlug mir dagegen vor mich mit Hilfe der Berufsberatung auf eine Ausbildungsstelle oder ein duale Berufsausbildung zu bewerben, was mir doch auch zugemutet werden könne.
Ich nehme an, dass Schreiben diente – vermutlich – nur dazu, einen unangenehmen Nachfrager loszuwerden und an eine Stelle zu verweisen, die sich dann ja mit mir auseinandersetzen könnte. Auf meine Bitte einen Wechsel der Kundenberaterin Frau G. zu erwirken, ging sie nämlich mit keinem Wort ein.
Daneben hatte ich per Email im Juli 2013 dem Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass ich auf mein Schreiben vom Mai bisher keine Reaktion oder Antwort erhalten hatte. Es müsste aber doch im Interesse des Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit liegen schnellstmöglich eine Kundezufriedenheit zu bewirken und Probleme zu beseitigen, wie ich dachte.
Kurz zuvor wurde ich sodann - wie im Februar mit Frau B. besprochen – von einem älteren Arzt, des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit untersucht. Er erstellte ein nichtssagendes Gutachten über mich, von dem ich nach mehrfachem Nachfragen eine Kopie erhielt.
Anfang Juli 2013 antwortete mir dann das Kundenreaktionsmanagements der Bundesagentur für Arbeit. Mein Schreiben von Mitte Mai 2013 konnte leider noch nicht beantwortet werden, da die Agentur für Arbeit Düren keine Kenntnis von diesem hatte.
Diese Benachrichtigung nahm ich – obschon ich sie nicht vollkommen nachvollziehen konnte - einfach einmal hin. Ich wartete die nächsten vierzehn Tage ab, denn vorher konnte ich ja sowieso nichts Weiteres unternehmen. Dann erhielt ich endlich ein Antwortschreiben der Agentur für Arbeit Düren bzw. der Teamleiterin Frau D. In diesem Schreiben erwähnte sie zunächst einmal, dass mir bei Bedarf gerne Unterlagen vorgelegt werden könnten, aus denen hervorginge, dass ich im Vorfeld meiner Arbeitslosmeldung darüber informiert worden sei, dass ein Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung von dem hilfesuchenden Kunden aus freien Stücken bereits vor Entstehung der Bewerbungskosten zu stellen sei. Dies konnte ich allerdings nicht nachvollziehen, weshalb ich u.a. das nochmals ein weiteres Kritikschreiben entwarf.
Darüber informierte ich erneut das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit und kritisierte - wie bereits vorher -, dass mir niemals die von Frau D. erwähnten Unterlagen ausgehändigt wurden und anderes nicht nachgewiesen werden könnte, sonst wären diese doch konsequenterweise als Anlage beigefügt gewesen. Auch kann - laut ihrer Aussage - eine Teamleiterin keine Angaben zu der Vergabepraxis von Bildungsgutscheinen durch ihre Mitarbeiter machen und diese Vergabepraxis nicht überprüfen, was ich für sehr fragwürdig halte.
Auch verwies sie bei der Ablehnung der Vergabe eines Bildungsgutscheines an meine Person, - wie bereits zuvor - nur auf die gesetzliche Ermessensvorschrift des §81 SGB III, ohne hierbei in irgendeiner Weise auf meine Auslegung von Ermessensvorschriften im Allgemeinen und im Besonderen einzugehen.
Nebenbei musste ich anmerken, dass sie - wie in ihren vorherigen Schreiben - teilweise überhaupt nicht auf meinem Antrag auf den Wechsel meiner Kundenberaterin eingegangen ist. Abschließend verweigerte sie weiteren Schriftverkehr mit mir zu führen.
Das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit antwortete nach einer langen Zeit, und mehrerer Nachfragen meinerseits , dass Frau D. in allen Punkten recht gegeben werde, denn diese habe sich ja mit der Erstellung dieses Schreibens große Mühe gegeben.
Komisch nur, dass die Bundesagentur für Arbeit mir kurz zuvor in allen Punkten gegen Frau D. recht gegeben hatte.
Auch gab es an, dass keine weiteren Beschwerde-Emails o.ä. von mir mehr bearbeiten würden. Ich sollte mich in Zukunft direkt an das Kundenreaktionsmanagement der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Düren wenden, das von Frau D. geleitet wird.
Ich komme also zu der Erkenntnis, dass auch die Bundesagentur für Arbeit nur schwerlich dazu bereit ist jemandem zu helfen, wenn sie dafür gegen ihre Kollegen der unteren Agenturen für Arbeit vorgehen müssten.
Das ärztliche Gutachten
MIT DIESER BEGUTACHTUNG IM MAI 2013 DURCH DEN ÄRZTLICHEN DIENST DER AGENTUR FÜR ARBEIT DÜREN HAT DIE AGENTUR FÜR ARBEIT DÜREN ENDGÜLTIG KENNTNIS VON MEINER BEHINDERUNG ERLANGT; DAS HEIßT AB MAI 2013 BEGANN EINE INKLUSIONSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH BEHÖRDENWILLKÜR -
Im Mai 2013 fuhr ich zu der Untersuchung durch einen Mitarbeiter des ärztlichen Diensts der Agentur für Arbeit Düren. Er war ein älterer Arzt, der vermutlich, aus dem Ruhestand zurück an den Schreibtisch rekrutiert worden ist.
Sein Gutachten über mich werde er im Original nur an die Agentur für Arbeit Düren geben. Ich könnte allenfalls eine Kopie beantragen, die aber aus datenschutzrechtlichen Gründen von dem zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs herausgegeben würde.
Ich teilte der Agentur für Arbeit Düren mit, dass ich mich zur Zeit des Gesprächstermins in einem Probearbeitsverhältnis befinden würde, dessen Ende nicht absehbar wäre. Ich könne daher nicht zu einem persönlichen Gesprächstermin kommen, in dem mir „nur“ eine Kopie des mich betreffenden ärztlichen Gutachtens übergeben werden soll.
Mitte Juni 2013 erhielt ich endlich per einfachen Brief der Agentur für Arbeit Düren die Kopie des Gutachtens, dass ich mittlerweile sehr gespannt und leicht ängstlich erwartet hatte.
Denn warum sollte die Übersendung einer Kopie des ärztlichen Gutachtens erst nach der Bewältigung so großer Probleme erfolgen, wenn es selbst seinem Inhalt nach nicht krankheitsbedingt erschreckende Probleme und Fragen aufwirft. Das ärztliche Gutachten war allerdings eine bloße und fehlerhafte Wiedergabe der Fakten, die der Arzt von mir persönlich und den Berichten meiner Ärzte erhalten hatte, die mich gegenwärtig und in der Vergangenheit behandelt hatten.
Bei meinem nächsten Berufsberatungsgespräch mit Frau B. Mitte August 2013, bei dem ihr Vorgesetzter ebenfalls anwesend war, übergab ich ihr – wie von dem Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Düren in seinem Gutachten gebeten, weitere „neue“ ärztliche Berichte und Befunde zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit. Diese wurden von ihr entgegen genommen, wobei sie sich vorab allerdings erkundigte, ob hieraus sich für mich positive Veränderungen ergeben könnten. Ihr Vorgesetzter wandte zu dem ein, dass es fraglich sein könnte, ob die von mir nachgereichten ärztlichen Unterlagen gelesen und überprüft oder nur abgeheftet würden.
Zur Vermeidung der Möglichkeit, dass diese Unterlagen einfach nur kommentarlos abgeheftet würden, schrieb ich der Agentur für Arbeit Düren in Anschluss an dieses Gespräch. Ich bat darin, um Verbesserung des im Mai 2013 erstellten Gutachtens unter Einbeziehung der eingereichten ärztlichen Unterlagen und meiner folgenden Kritikpunkte.
In der Berufs- und Arbeitsanamnese wurde nämlich angegeben, dass ich keine Berufsausbildung hätte. Hierin bestand eine Divergenz, zumal ein abgeschlossenes Jurastudium mit 1. Staatsexamen von seiner Kollegin Frau D. der Agentur für Arbeit Düren. Sie hatte mein abgeschlossenes Studium mit erstem Staatsexamen mehrfach als abgeschlossene Berufsausbildung bezeichnet.
In der Verwendung von Bezeichnungen sollte die Bundesagentur für Arbeit und sämtliche Agenturen für Arbeit eine einheitliche Bezeichnungen verwenden und der Realität entsprechende Linie vertreten, ansonsten wird eine unzumutbare Verwirrung hervorgerufen.
Meine Tätigkeitsbezeichnung „Mangelnde Verfügbarkeit/ Mitwirkung“ empfand ich, als eine äußerst negative, abwertende und sogar diskriminierende Bezeichnung. Ich hatte doch in dieser Zeit berufsbegleitend an der EURO-FH Hamburg studiert und privat eine Arbeitsstelle gesucht, nachdem ich von der Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit Düren Frau G. aus der Kartei der Arbeitssuchenden herausgenommen worden bin.
Auch entspricht die verwendete Formulierung „Letzte Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“ nicht der Wahrheit, denn ich war nie Rechtsanwältin gewesen. .
Bei der Eigenanamnese bat ich, die Angaben „jedoch neurologische Gangauffälligkeit s.o., kein zerebrales Anfallsleiden …“ unter Berücksichtigung d.h. nach intensiver Kenntnisnahme der überreichten ärztlichen Unterlagen erneut zu formulieren. Wobei die Begriffe „Kleinhirnatrophie, zerebrale Ataxie und keinerlei Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten“ den Zustand u.a. eindeutiger beschrieben werden sollten. Bzgl. der Diagnose und funktionale Auswirkungen regte ich an, die Angaben wie z. B. „Fraglich angeborenen Zerebralparese, Beinverkürzung links…“ unter der Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse anders zu tätigen. Die verwendete Formulierung „negatives Leistungsbild, ich halte das berufliche Leistungsvermögen der Kundin für eingeschränkt“ hatte einen äußerst negativen und diskriminierenden Anklang, so dass sie nicht akzeptabel ist.
Ich bat mir eine Kopie des „neuen“ Gutachtens zu übersenden.
Dieses Schreiben wurde von der Agentur für Arbeit Düren allerdings nicht als bloße Beschwerde, sondern als Widerspruch aufgefasst, den sie als unzulässig ablehnte.
Sie führte aus, dass es sich bei dem ärztlichen Gutachten, um eine einfache ärztliche Stellungnahme handele. Diese habe keinerlei Regelungsfunktion und sei daher definitionsgemäß kein Verwaltungsakt gegen den ich im Rahmen einer Widerspruchseinlegung vorgehen könnte. Trotz allem war diesem Schreiben nach der Rechtsbehelfsbelehrung noch der – vermutlich - einfach nicht gelöschte Hinweis angefügt, wonach mein Schreiben anschließend an die zuständige Stelle weitergeleitet würde, die mir dann antworten würde. Am gleichen Tag beschwerte ich mich über die Wertung meines Kritikschreibens als Widerspruch, da dies gegen das Auslegungsprinzip verstoße.
Darauf erhielt ich alsbald von dem Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit Aachen eine Eingangsbestätigung, obschon es so eine Abteilung - laut dem Vorgesetzten meiner Berufsberaterin - nicht gibt. Aber woher sollte ein Vorgesetzter oder Teamleiter der örtlichen Agentur für Arbeit Düren oder ein Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit so etwas wissen, sich darüber zu informieren, wäre ja mit Arbeit verbunden gewesen!
Im August 2013 schrieb mir ein hauptamtlicher Arzt der Agentur für Arbeit Aachen- Düren. Er räumte ein, dass seinem Kollegen bei Erstellung des ärztlichen Gutachtens aus dem Mai 2013 Fehler unterlaufen seien. Auch sprach er Dinge als Fehler an, die ich nicht als solche bezeichnet hatte. Die von mir weitergeleiteten Unterlagen, ihres Zeichens u.a. Berichte und Befunde der Uniklinik Köln, die von dem Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Düren bei der Untersuchung meiner Person bereits getroffenen „richtigen“ Feststellungen selbstverständlich dem Gutachten beigefügt worden sind.
Eine Änderung oder Korrektur des ursprünglich erstellten Gutachtens wäre aber aus technischen Gründen nicht möglich.
Dennoch schlug er vor persönlich eine erneute arbeitsmedizinische Begutachtung an mir vorzunehmen. Damit zeigte ich mich einverstanden, wenn dies ausschließlich auf Kosten der Agentur für Arbeit vorgenommen würde.
Dieses neue Gutachten könnte sicherlich unter Berücksichtigung des bereits durch diesen Mitarbeiter erstellten bzw. von meinen behandelnden Ärzten, der weitergeleiteten Berichten und Befunden erstellt werden, wie ich mitteilte. Eine erneute ärztliche Untersuchung meiner Person erachte ich daher für hinfällig und forderte - erneut - mir eine Kopie dieses neu erstellten korrekten ärztlichen Gutachtens zu übersenden.
Ich frage mich, ob man damit zum Ausdruck bringen wollte, dass bei dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit nicht mit Computern umgehen und Änderungen an Schriftstücken vornehmen könnte und ob es kein geringerer und kostengünstiger Aufwand gewesen wäre das ursprüngliche fehlerbehaftete Gutachten einfach zu ändern, als dieses Schreiben zu verfassen? Aber dies scheint die Agentur für Arbeit eher zu bezahlen, als die Verbesserung und Änderung eines alten Gutachtens vorzunehmen.
In der Stellungnahme vom 18.12.2017 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab die Agentur für Arbeit Aachen-Düren hierzu nur an, dass nach Aussage des Ärztliche Dienstes ein einmal erstelltes Gutachten nicht geändert werden könne. Dies wäre aber auf keinen Fall aufgrund von Problemen in der Bedienung der entsprechenden Computersoftware so. Man könnte jetzt eine Frage nach dem Sinn stellen, aber auch hier zeigt sich, dass die Agentur für Arbeit nicht gewillt ist, gegenüber ihren hilfesuchende Kunden Fehler zuzugeben oder zu korrigieren.
Ein Volontariat bei einem etwas eigenwilligen
Arbeitgeber
AUCH DER ARBEITGEBER WUSSTE BEREITS VORAB VON DER BEHINDERUNG -
Seit Herbst 2012 hatte ich erfolglos 87 Bewerbungen geschrieben und auf eigene Kosten 10 Stellenanzeigen aufgegeben. Ich war in dieser Zeit völlig desillusioniert, frustriert und einigermaßen verzweifelt, da meine bisherigen Anstellungs- oder Ausbildungssuche so erfolglos gewesen ist. Ich hielt mich wegen meiner Qualifikationen für einen gebildeten Menschen, teamfähig und könnte mich in eine Arbeit schnell und gut einarbeiten. Ich bin somit stets davon ausgegangen nach meinem akademischen Studium problemlos eine Anstellung in meiner Nähe zu finden.
Dies erscheint aber, - wie ich bald feststellen musste – nicht der Realität zu entsprechen. Die heutige Arbeitswelt scheint nicht für akademisch ausgebildete und gut qualifizierte Menschen offen zu sein.
Ich war daher hocherfreut, als mir ein Steuerberater eine Stelle mit einer 6-monatigen Probezeit anbot und mich auch anstellte, wobei er erwähnte, dass er mich auch genommen hätte, wenn er meine Mutter in seiner Freizeit nicht zufällig getroffen hätte.
Nebenbei hatte er mir auch ganz offen von einem Herzinfarkt erzählt, den er bekommen hatte, zumal er zu viel gearbeitet und geraucht habe. Aufgrund seiner offenen Haltung fühlte ich mich erleichtert und berichtete, dass ich seit 2 Jahren auch eine noch ärztlich zu untersuchende leichte Beeinträchtigung meines Gangbildes hätte und daher 1 mal in der Woche nach der Arbeit zu einer physiotherapeutischen Behandlung gehen würde.
Ab Juni 2013 arbeitete ich als Volontärin in dieser Steuerkanzlei. Nach einigen Anfangstagen musste ich allerdings mehrmals täglich meine Kollegen und den dort arbeitenden Sohn des Inhabers nach Sachen fragen, die ich bearbeiten könnte. Dies wurde von den Kollegen leicht mürrisch und zweifelnd wahrgenommen. Zu Anfang wurden mir auf meine Nachfragen auch noch Sachen übergeben, an denen ich sog, finanzbuchhalterische Kontierungen vornehmen konnte. Im Laufe der Zeit erhielt ich allerdings nur noch den Auftrag Ablagetätigkeiten vorzunehmen, die sich im Laufe der Zeit angesammelt hatten. Diese Aufgaben bewältigte ich alle pflichtbewusst und ohne dabei einen mürrischen Eindruck zu machen. Dennoch empfand ich diese Tätigkeiten als unangemessen für jemanden der als Volontärin mit juristischen Kenntnissen in einer Steuerkanzlei angestellt wurde. Oft genug erhielt ich trotz meiner Nachfragen aber auch keine Aufgaben übertragen und wurde angewiesen die Steuerkanzlei für diesen Tag zu verlassen, denn ich könne ja nicht untätig auf Kosten der Steuerkanzlei die Zeit bis zum Feierabend absitzen.
Über alle diese Umstände konnte ich mit dem Steuerberater, oft aus Scham nicht sprechen, da dieser in diesen Momenten abwesend gewesen ist oder nicht für mich zu sprechen war. Zudem wollte ich meine Kollegen vor ihrem Chef ja auch nicht bloßstellen.
Am einem Morgen Anfang Juli 2013 erfuhr ich dann während der Arbeitszeit telefonisch, dass ich zur Abklärung der Beeinträchtigung meines Gangbildes für eine Woche stationär in die Uniklinik Köln eingewiesen werden sollte. Hierüber informierte ich unmittelbar nach Beendigung dieses Telefongesprächs den Steuerberater und dessen Sohn, der auch in dieser Steuerkanzlei arbeitete.
Meinen Bericht über meine ihnen bekannte Krankheit und die anstehende Klinikeinweisung haben der Inhaber der Steuerkanzlei, sein Sohn und sämtliche Mitarbeiter aufgenommen und sagten, dass es deswegen rein arbeitstechnisch keinerlei Probleme geben würde. Er sprach mir noch Mut zu und meinte, dass ich mich in der Klinik ausführlich untersuchen lassen sollte und ich würde zudem ja alles tun, was mir möglich ist.
Dennoch begab ich mich am leicht angespannt in die neurologische Abteilung der Uniklinik Köln, wo ich mich zwecks der verschiedenen Untersuchung eine Woche in stationärer Behandlung befand. Dies habe ich dem Steuerberater H. mitgeteilt und seiner Steuerkanzlei umgehend postalisch die erforderlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übersandt.
Während meines gesamten Klinikaufenthalts habe ich von meinen Kollegen aus der Steuerkanzlei niemals auch nur eine kurze Genesungsnachricht erhalten, obschon ich sämtliche Mitarbeiter und Kollegen vor meinem Klinikaufenthalt alle über die Gründe des Aufenthaltes informiert hatte.
Nach meiner Entlassung aus der Uniklinik hatte ich noch mit den starken Nebenwirkungen einer der vorgenommenen Untersuchungen zu kämpfen. Ich war auch in den nächsten Tagen noch bettlägerig, weshalb ich noch eine Woche länger krankgeschrieben wurde. Hierüber informierte ich die Steuerkanzlei sofort. Zudem gab ich diesen bekannt, dass die vorgenommen Untersuchungen in der Uniklinik erfolgt seien. Eine genaue Diagnose sei jedoch nicht möglich, da es sich bei meiner leichten Gehbeeinträchtigung um eine unerforschte Nervenkrankheit handele, die nur mit einer Physiotherapie behandelt werden kann, die in meiner Freizeit ja bereits stattfindet. Meine kognitiven Fähigkeiten würden durch diese Erkrankung allerdings auch in Zukunft in keinster Weise beeinträchtigt. Das Vorliegen ernsthafter und ansteckender Erkrankungen konnte - wie ich ihnen mitteilte - glücklicherweise ausgeschlossen werden.
Zwei Tage später wurde mir dann –ohne jede Vorwarnung – von der Steuerkanzlei ein Kündigungsschreiben zugestellt, durch das das bestehende Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen beendet werden sollte.
Am Nachmittag kontaktierte meine Mutter den Steuerberater persönlich und wollte mit diesem noch einmal über die Kündigung reden. Er gab an, dass die Kündigung während meiner krankheitsbedingten Abwesenheit wohl doch nicht so „ die feine englische Art“ gewesen ist“. Die Kündigung liege aber nicht an meiner Krankheit, sondern eher daran, dass ich keinerlei Zahlenverständnis hätte und die Anstellung in einer Steuerkanzlei für mich garantiert nicht das richtige sei.
Hierüber würde er noch einmal in der nächsten Woche persönlich mit mir sprechen und werde sich zu einer Terminvereinbarung bei mir melden. Zudem gab er an, dass er bereits vor meiner krankheitsbedingten Abwesenheit mit mir darüber persönlich gesprochen haben wollte, was allerdings -trotz Gelegenheit - komischerweise nie passiert ist.
Er stellte es ferner als einen nicht hinnehmbaren Verrat dar, dass ich berichtet hätte, dass ich oft mehrmals täglich nach Arbeit fragen musste. Tags darauf schrieb ich ihm und der Steuerkanzlei und bat inständig um ein klärendes Gespräch und eine evtl. Anstellung in ihrer Steuerkanzlei bis zum November 2013, um mein berufsbegleitendes steuerrechtliches Studium aufnehmen zu können. Zu diesem hatte ich mich auf Drängen des Steuerberaters bereits angemeldet.
Daraufhin habe ich allerdings bis heute keine Antwort erhalten. Dies war aber nur ein kleiner unscheinbarer Anfang meiner immer stärker werdenden Zweifel an der Verlässlichkeit des Wortes des erwähnten Steuerberaters, der sich doch stets als Geschäftsmann anpries. Ebenso wenig wurde mein angefügter Brief beantwortet. In dem ich die unerwartete Kündigung des Arbeitsverhältnisses als unbegründet bezeichnete, da diese rechtlich fragwürdig sei.
Ich kündigte daher meinerseits das eingegangene Arbeitsverhältnis. Vorab würde ich zugebilligten Urlaub nehmen. Hierüber hätte ich – wie gesagt - im Vorfeld gesagt - gerne einmal mit diesem Steuerberater ein persönliches Gespräch geführt. Wozu es aus bedauerlichen Gründen allerdings - trotz meiner Anregung - bis heute nicht gekommen ist.
Auch wenn die Kündigung des Steuerberaters rechtlich nicht (mehr) anzugreifen ist, so ist sein gesamtes Verhalten - noch heute als moralisch fragwürdig zu bewerten. Müsste er als Kaufmann nicht auch Wert auf einen guten Ruf und ein moralisches Verhalten gegenüber seinen Mitarbeitern legen?
Agentur für Arbeit und ihre Hierarchie III
- … DER KUNDE. -
Anfang Juli 2013 schrieb ich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Düren und bat diese mir Bewerbungsvorschlägen für im Herbst 2013 beginnende Ausbildungen zur Steuerfachangestellten zu übersenden.
So kam es, dass ich erneut zu einem Termin in das mir mittlerweile bekannte renovierte Gebäude betrat.
Kurze Zeit später wurde ich von ihrem Vorgesetzten mit Namen begrüßt und von ihm in das Büro der Berufsberaterin geleitet. Mich erstaunte sein Verhalten und dass er auch ohne mein Zutun oder vorherige Bekanntgabe bei dem Gespräch zwischen mir und ihr anwesend war.
Er gab an, dass er auch meinen gesamten bisherigen Schriftwechsel mit den verschieden rangingen Agenturen für Arbeit verfolgt habe.
Mich verwundert dies, zumal es bei diesem Schriftwechsel hauptsächlich um Beschwerden über Mitarbeiter der Arbeitsberatungsabteilung der Agentur für Arbeit Düren ging - mit der er nach eigener Aussage nichts zu tun hätte. Warum sollte er also einen Schriftwechsel verfolgen, der seine Abteilung überhaupt nicht antastet.
Im weiteren Verlauf dieses Gespräches ließ sich die Berufsberaterin. von mir meine Situation, vor allem das Verhalten meines ehemaligen Arbeitgebers schildern und bedauerte sie. Allerdings sei es ihr und der Agentur für Arbeit weitere Hilfsmaßnahmen außer Bewerbungsvorschläge nicht möglich, denn sie könnte ja nur Vermittlungsaufgaben erfüllen. Ich sprach sie im Anschluss darauf an, weshalb sie mir denn ab Juli 2013 keine Bewerbungsvorschläge für noch zu besetzende Ausbildungsplätze zur Steuerfachangestellten übersandt hatte, obschon sie ja jetzt noch solche vorrätig hatte. Sie äußerte nur, dass es bei ihr so üblich sei, dass die Bewerbungsvorschläge nicht nach Zeitpunkt der Antragstellung, sondern erst nach einem persönlichen Gespräch erteilt würden. Dass – wie in meinem Falle - zwischen Antragstellung und persönlichem Gespräch 4 entscheidende Wochen gelegen haben sei eben so und nicht von ihr oder mir zu beeinflussen.
Weiterhin bat ich sie mir die Kontaktdaten des Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit zu geben, damit ich meine Beschwerden – wie von der Bundesagentur für Arbeit angegeben – direkt an diese richten könne. Daraufhin meinte ihr Vorgesetzter nur, dass es so etwas bei der Agentur für Arbeit Düren gar nicht gebe und ihm die Einrichtung solcher Stellen auch bei anderen Agenturen für Arbeit auch nicht bekannt sei. Diese Beschwerden seien an diese Dame zu richten und würden nur von ihr bearbeitet.
Wie so etwas erfolgt, habe ich ja bereits mehrfach erfahren müssen.
Danach übergab ich der Berufsberaterin noch Kopien wichtiger ärztlicher Unterlagen und bat sie diese an den ärztlichen Dienst zur Ergänzung des ärztlichen Gutachtens weiterzuleiten.
Eine Umschulungsmaßnahme im Wege der Selbstfinanzierung wurde abgelehnt, da - laut der Aussage einer Mitarbeiterin eines Umschulungsunternehmens - eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung nicht möglich sei, was ich sämtlichen Agenturen für Arbeit umgehend mitteilte.
Auch dieser Antrag wurde Anfang September 2013 abgelehnt.
Ferner meinte Sie, dass jetzt und in Zukunft immer eine Ablehnung von mir beantragter Bildungsgutscheine ergehen würde. Ich sei - ihrer Ansicht nach - eine uneinsichtige und unbelehrbare Person, die diese Meinung der Agentur für Arbeit Düren nicht teilt oder hinnehmen will, obschon sie versucht hätte meine Argumente bereits in mehrfachen Schreiben zu widerlegen und auszuräumen.
Davon habe ich allerdings nie etwas vernehmen können.
Sie werde sich daher in Zukunft aus Schriftwechseln mit mir heraushalten und mir nicht mehr antworten. Zu einem persönlichen Gespräch zwischen mir und dieser Dame zur Vermeidung weiterer Missverständnisse und der Einbeziehung höherer Stellen der Agentur für Arbeit ist es daher nie gekommen.
Da weder das Kundereaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit oder meine dortige Ansprechpartnerin mir irgendwelchen Kontaktdaten der Agentur für Arbeit mir Ausweichmöglichkeiten oder andere Ansprechpartner der Agentur für Arbeit nannten, fasse ich deren Verhalten als oberflächlich auf.
Der gute und ansprechende Eindruck, den das Gebäude der Agentur für Arbeit Düren macht zeugt wohl eher von den an dem Gebäude vorgenommenen Renovierungsmaßnahmen. Das Verhalten der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit konnte dadurch allerdings - wahrscheinlich - nicht beeinflusst und zu Gunsten der hilfesuchenden Kunden verbessert werden.
… und weiter !!! …
Die erwähnte Berufsberaterin und die Teamleiterin der Arbeitsvermittlung, die auch das Kundenreaktionsmanagement leitete, hatten sich - wie es so schön heißt - auf eigenen Wunsch hin, auf eine stressfreie Stelle in eine andere Stadt versetzten lassen.
Sollten die vorherigen Beschwerden ein Stein des Anstoßes gewesen sein? Auf jeden Fall war ich diese beiden erst einmal los und dachte, dass es andere Mitarbeiter der Agentur für Arbeit nur besser machen könnten als diese beiden. Ihr Nachfolger hat sich zwar vorgestellt, aber nie zwecks eines Termins bei mir gemeldet.
Nach meiner eigenen Recherche - wie sie bei der Agentur für Arbeit Düren üblich und nötig zu sein scheint - ergab es sich, dass eine Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit in meinem Fall der richtige Ansprechpartner sei. Ich bat die Agentur für Arbeit Düren mir die Kontaktdaten der ihrer Reha-Abteilung mitzuteilen.
Daraufhin erhielt ich einen Termin bei einem Mitarbeiter der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Düren. Ich schilderte ihm meine Erlebnisse mit Frau G. und beantragte bei ihm nochmals den Wechsel zu einem anderen Kundenberater.Er wollte daraufhin mit dieser Mitarbeiterin sprechen.
Sie erklärte sich sodann mit einem Wechsel zu einem anderen Kundenberater hin einverstanden, da ich das zwischen uns bestehende Vertrauensverhältnis nachhaltig und mutwillig zerstört hätte und ihr eine weitere Zusammenarbeit mit mir nicht zugemutet werden könnte.
Vermutlich musste sie einen Kundenberaterwechsel so ausdrücken und begründen, um in der Sache gut dazustehen bzw. um die Agentur für Arbeit Düren in dieser Sache gut darzustellen. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass zwischen uns nie so etwas wie ein Vertrauensverhältnis bestanden hat. Also gibt es auch nichts, das ich hätte zerstören können.
Endlich erhielt ich einen anderen Kundenberater. So waren vorerst auch die Auseinandersetzungen dieser Mitarbeiterin der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit beendet. Es trat aber leider keine große Besserung ein. Er verschlampte einmal Anträge von mir und ich musste ihn darauf hinweisen, dass er die ihm übergeben Unterlagen besser finden könnte, wenn man sein Büro aufräumen würde. Kurz darauf hatte er diverse Unterlagen- wie auch meine Anträge wieder gefunden.
Ich wurde von einem Dritten ermutigt wieder einmal ein Antrag auf Finanzierung einer Umschulung durch die Agentur für Arbeit zu stellen. Dem kam ich auch entmutigt nach - da solche Anträge bereits dreimal abgelehnt worden waren.
Kurz darauf offenbarte mir die Agentur für Arbeit, dass man sich mittlerweile dazu entschlossen habe, mir einen Umschulungsmaßnahme zu finanzieren. Man müsse allerdings derzeit noch intern klären welche Abteilung der Agentur für Arbeit die Finanzierung zu übernehmen hat.
Aufgrund des mittlerweile laufenden Schwerbehindertenverfahrens wurde die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Düren für mich zuständig. Ich erhielt wieder einmal einen anderen Kundenberater. Im Vorfeld der Ausstellung eines Bildungsgutscheines zur Finanzierung der Umschulungsmaßnahme musste ich allerdings noch einen psychologischen Test machen, der von dem psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit Düren durchgeführt wurde. Dieser Test erwies sich eher als eine optische Aufgabe mit welcher ich Sehschwierigkeiten hatte, zumal ich eine Brille trage, was auch für die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Düren erkennbar ist.
Die Aussage der Teamleiterin der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Düren. aus dem Herbst des Jahres 2013, wonach jetzt und in Zukunft immer eine Ablehnung von mir beantragter Bildungsgutscheine ergehen würde, war hinfällig.
Darin zeigt sich - beispielhaft - dass die Ansicht einer Agentur für Arbeit sehr kurzweilig und einem ständigen Wandel unterlegen ist.
Ein Schwerbehindertenverfahren im Kreis Düren
In einem 18 Monate dauernden Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wurde mir vom Versorgungsamt des Kreises Düren ein GdB von 60 mit dem Merkzeichen G zugebilligt. Dies erfolgte schlussendlich durch einen Vergleich aufgrund des Gutachtens der gerichtlichen ärztlichen Gutachterin, die durch den Kreis Düren beauftragt worden ist, durch einen Vergleich zwischen dem Kreis Düren und mir vor dem Sozialgericht Aachen.
Genauer gesagt, verlief es so. Ich beantragte Ende November 2012 bei dem Landrat des Kreises Düren einen Schwerbehindertenausweis. Dies wurde abgelehnt, da mir nach seiner Ansicht nur ein GdB von 30 zustehe. Dagegen erhob ich Widerspruch. Mir wurde sodann ein GdB von 40 vom Kreis Düren vorgeschlagen, wenn ich keine weiteren Schritte ergreifen würde, allerdings erhob ich dennoch Klage.
Daher sollte ich zunächst 406 Tage nach Antragstellung von einer vom Sozialgericht ausgewählten gerichtlichen ärztlichen Gutachterin begutachtet werden, die für eine Begutachtung zu Gunsten des Staates und zu Lasten des behinderten Menschen bekannt war. Zu diesem Zeitpunktlagen lagen aber bereits mehrere Gutachten namhafter Mediziner vor, was auch dem Kreis Düren bekannt war.
Sie kam Anfang 2014 aufgrund ihres Gutachtens zu dem Ergebnis, dass mir ein GdB von 60 mit dem Merkzeichen „G“ zustehe und schloss sich so den bereits vorliegenden medizinischen Gutachten an.
Dieses Ergebnis der Mediziner wurde allerdings von dem Versorgungsamt des Kreises Düren und seinem medizinischen Dienst abgelehnt.
Meine Mutter entgegnete erbost und verärgert dem für mich zuständigen Mitarbeiter des Versorgungsamtes des Kreises Düren und dem ärztlichen Dienst des Kreis Düren daraufhin im März 2014 nach langer und gründlich Überlegung erbost Folgendes. Es sei Betroffenen und Angehörigen oft nur schwer möglich die Darstellungen einer „quasi“ außenstehenden Behörde zu akzeptieren. Sie hielt es für außerordentlich wichtig dem Mitarbeiter dieses Amtes ihre täglichen Erfahrungen mit mir, ihrer an Ataxie leidenden Tochter darzulegen, da seine Äußerungen in keinster Weise der Realität entsprachen. Es war ihr überaus schleierhaft, welchen Informationen er seine nicht der Wahrheit entsprechenden Angaben entnommen hatte. So sprach er davon, dass es mir problemlos möglich sei zu Joggen und Strecken von 6-7 Kilometern zurückzulegen. Sie fragte sich, wie er solche Behauptungen überhaupt aufstellen konnte, ohne so etwas ein einziges Mal selbst gesehen zu haben. Denn die so beschriebene sportliche Aktivität ist in keinster Weise mit einem normalen Joggen zu vergleichen.
Die Beweglichkeit meiner unteren Gliedmaßen ist auf das Schlimmste beschränkt. So war es mir damals nicht möglich länger als 100 m unter vollster Konzentration zu laufen. Dabei war ich stets der Gefahr ausgesetzt zu fallen, da es mir nahezu unmöglich ist das Gleichgewicht zu halten. Ich strauchele immer und als Außenstehender müsste man sich fragen, wie viel Mut, Kraft und Energie dahinter steckt, nicht zu verzweifeln und sich dieser großen Herausforderung zu stellen. Ebenso sei erwähnt, dass es für mich sehr viel bedeutet die mir gebliebenen Fähigkeiten weiter nach meinen Möglichkeiten zu beherrschen. Aber noch mal sei gesagt, dass diese Art der Fortbewegung - anders als von dem Mitarbeiter des Versorgungsamtes des Kreises Düren erwähnt - mit Sicherheit NICHTS mit Joggen zu tun hat.
Weiterhin ist es nicht nachvollziehbar, dass das Versorgungsamt des Kreises Düren trotz der Ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen, und der eigens in diesem Fall beauftragten neurologisch-psychiatrischen Gutachterin grundlos abweichen.
Im Gegenzug zu diesen vorliegenden medizinisch fundierten Erkenntnissen wollte das Versorgungsamt meine ataxiebedingten Beeinträchtigungen - entgegen der aus dem ärztlichen Gutachten resultierendem GdB von 60 mit Merkzeichen „G“ und „aG“ mit einem bloßen und unrealistischen GdB von 40 ohne Merkzeichen bewerten.
Abschließend sei - erneut - erwähnt, dass es sich bei der Ataxie, um eine unerforschte und unheilbare - Ihnen vielleicht unbekannte - Nervenerkrankung handelt, die - wie in meinem Falle - eine enorme Gehbehinderung zur Folge hat.
Auch waren die Äußerungen des Versorgungsamtes Düren die Begutachtung meines Gangbildes betreffend für äußerst suboptimal. Denn ich bin nicht in der Lage eine einzige Stufe ohne Hilfe oder Geländer zu bewältigen; ganz zu Schweigen von einer Treppe. Evtl. ein Tablett zu transportieren ist unmöglich. Die Bemerkungen des Versorgungsamtes zur medizinischen Standarduntersuchung (Finger-Nase-Versuch), in der es anmerkte, hier läge eine willkürliche Bewegung vor, war vollkommen unangemessen.
Ich glaube - insoweit feststellen zu dürfen, dass hier von dem Versorgungsamt des Kreises Düren eine äußerst abfällige und nicht wahrheitsgemäße Erwähnung vorgenommen worden ist, da diese Untersuchungsmethode von sämtlichen neurologisch geschulten Spezialisten standardmäßig vorgenommen wurde und von diesen hoch qualifizierten Medizinern stets verhältnismäßig und gleich bewertet wurde, aber niemals als simulierend und willkürliche Bewegung dargestellt worden ist.
Es stellt sich zudem die Frage, wie man - als Versorgungsamt - über ein menschliches Schicksal so herzlos und unqualifiziert urteilen kann und die Ergebnisse der neurologisch geschulten Medizinern missachten oder diese realitätsfremd auslegen kann. Ich weiß nicht, wie viel Mut oder sollte ich besser sagen wie viel Unverständnis es bedarf als Versorgungsamt oder als sachkundiger ärztlicher Dienst gegenüber leidtragenden behinderten, hilfesuchenden Menschen, solche Fehleinschätzungen abzugeben. Sicherlich ist es dem Versorgungsamt des Kreises Düren, seinem ärztlichen Dienst und sämtlichen Mitarbeitern, selbst bei enormer Gewissensanstrengung, nicht möglich sich vorzustellen, wie sich ein behinderter Mensch, dem eine unerforschte Nervenkrankheit diagnostiziert wird fühlt, wenn man auf mehr als 460 Bewerbungen verschickt und keine positive Antwort erhält, denn jedes Mal wenn Firmen, Unternehmen o.ä. erfahren, dass eine ataxiebedingte Beeinträchtigung vorliegt, ziehen sie ihr Interesse unmittelbar und direkt zurück. Insoweit fließen von allen Seiten - insbesondere von Ihrer Seite - nur negative Erfahrungen auf mich ein.
Daher stellt sich die Frage, wie viel kann und muss ein Mensch ertragen und soll dann zusätzlich auch noch die Fehleinschätzungen und Unterstellungen des Versorgungsamtes des Kreises Düren hinnehmen.
Das momentane Verhalten des Versorgungsamtes lässt sich nur so erklären, dass hier sämtliche menschliche Eigenschaften aufgrund von eventuellen finanziellen Gegebenheiten außer Acht gelassen wurden. Zudem muss man sich fragen, wie diese Aussagen der von dem Sozialgericht Aachen beauftragten neurologisch-psychiatrischen Gutachterin derart angezweifelt bzw. falsch auslegt werden konnten. Anbei ist zu vermuten, dass hier anstelle einer ausgiebigen und gewissenhaften Untersuchung nur eine oberflächliche Arbeitsweise zum Tragen gekommen ist.
506 Tage nach Antragsstellung entschied das Sozialgericht Aachen aber - auf der Grundlage des gerichtlichen Gutachtens - zu meinen Gunsten und verpflichtete den Kreis Düren mir einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60 und dem Merkzeichen „G“ auszustellen.
Kurz danach erfuhr ich - aufgrund eigener Recherche - dass und wie man Zuzahlungskosten für medizinisch bedingte Fahrtkosten und Hilfsmittelgebühren am Ende des Jahres von der Krankenkasse zurückerhält. Diese Kosten fordere ich seit dem jährlich zurück.
Zudem lernte ich aus abermals aus eigenem Antrieb, dass man oben genannte medizinisch bedingte Kosten als außergewöhnliche Belastung in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
Es mutet allerdings komisch an, dass sich der Kreis Düren im Dezember 2013 in einem Artikel in der örtlichen Sonntagszeitung „Super Sonntag“ damit brüstete, dass körperlich schwerbehinderten Menschen im Kreis auf der Suche nach einem Arbeitsplatz keine Steine in den Weg gelegt werden, sie nicht mehr von Behörde zu Behörde geschickt werden und dem Kreis Düren zur Förderung von Schwerbehinderten im Arbeitsmarkt auch in diesem Jahr 300.000€ zur Verfügung gestellt werden. Dieser Artikel, in dessen Zusammenhang sich auch einige Behördenmitglieder des Kreises Düren und der Landrat fotografisch ablichten ließen, gibt die Situation allerdings scheinbar realitätsfremd wieder.
Mittlerweile habe ich ein weiteres Gutachtens eines Humangenetikers aus der Uniklinik Köln erhalten. Mit diesem mittlerweile 5.Gutachten bestreite ich derzeit mein zweites Schwerbehindertenverfahren gegen die äußerst widerspenstigen Behörden des Kreises Düren, das sich derzeit auch im Klageverfahren befindet, zumal das Versorgungsamt des Kreises Düren Ende November 2017 – wie zu erwarten - meinen Veränderungsantrag und meinen Widerspruch ablehnte..Es hat den Anschein , dass das Versorgungsamt des Kreises Düren einerseits nichts aus dem Klageverfahren 2014 gelernt hat, obschon die beiden Schwerbehindertenverfahren bei dem Kreis Düren unter ein und demselben Aktenzeichen behandelt werden und die zuständigen Mitarbeiter von mit Leichtigkeit von dem Verlauf des 2014 anhängigen und durch ein Urteil des Sozialgerichts Aachen zu Lasten des Kreises Düren hätten Kenntnis nehmen können. Die Behinderungsgrade bzw. die dazugehörigen Merkzeichen werden scheinbar von dem Kreis Düren weiterhin nach den vorhandenen finanziellen Mitteln und nicht nach dem Gesundheitszustand des antragstellenden hilfsbedürftigen Menschen vergibt.
Eine von der Agentur für Arbeit finanzierte Umschulung
Nach dem 18 Monate dauernden Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wurde mir vom Versorgungsamt des Kreises Düren ein GdB von 60 mit dem Merkzeichen G zugebilligt. Dies erfolgte schlussendlich durch einen Vergleich aufgrund des Gutachtens einer Ärztin, die ja vorher durch den Kreis Düren beauftragt worden ist, durch einen Vergleich zwischen dem Kreis Düren und mir vor dem Sozialgericht Aachen.
Anschließend wurde eine andere Abteilung der Agentur für Arbeit Düren, also die Reha-Abteilung, für mich zuständig. Infolge dreimaliger Beantragung einer durch die Agentur für Arbeit finanzierte Umschulung und nachdem ich das ZDF Reportagemagazin 37° informiert hatte, wurde diese Maßnahme gebilligt, wie mir ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit mitteilte.
Innerhalb dieser Umschulung war ein 1-jähriges Praktikum abzuleisten. Die Suche nach einer Praktikumsstelle war uns - neben einem sog. Bewerbungstraining - selbst überlassen.
Laut Aussage der Mitarbeiter des Umschulungsunternehmens lief dies stets problemlos ab und jeder Bewerber hätte in Windeseile einen Praktikumsplatz, mit dem er 100% zufrieden wäre.
So lief es auch bei sämtlichen der anderen Umschulungsteilnehmer. Die Agentur für Arbeit bzw. das Umschulungsunternehmen hatte dabei jedoch anscheinend nicht bedacht, dass es für behinderte Menschen schwerer ist einen Arbeits- oder Praktikumsplatz zu erhalten als für Gesunde.
Ich bewarb mich daher bereits vor Beginn der Umschulung im Frühsommer 2014 und erhielt dennoch erst kurz eine Woche vor dem geplanten Praktikumsbeginn im Winter einen Praktikumsplatz. So schrieb ich in dieser Zeit weitere 100 Bewerbungen und fuhr zu 6 Vorstellungsgesprächen.
Während der Praktikumsplatzsuche wandte ich mich sehr oft hilfesuchend an die Mitarbeiter des Umschulungsunternehmens. Sämtliche erklärten allerdings, dass sie sich so etwas nicht vorstellen könnten. Meine Behinderung würde doch bei einer Computertätigkeit - wie dieser - keineswegs eine Beeinträchtigung darstellen.
Kurz vor dem geplanten Praktikumsbeginn erhielt ich - aus eigenem Antrieb - endlich eine Praktikumsstelle, in einem Kölner Viertel. Diese nahm ich dann auch an, um keinen Umschulungsabbruch zu riskieren, obschon ich dorthin ca. 3 Stunden täglich pendeln musste.
Nach 3 Tagen wurde mir von diesem Praktikumsgeber gekündigt, da er nicht Tag für Tag den Anblick meiner Behinderung ertragen könnte. Ich war daher erneut auf der Suche nach einer Praktikantenstelle und ersuchte sämtliche Mitarbeiter des Umschulungsunternehmens, der Agentur für Arbeit und des Integrationsfachdienstes Düren vergebens um Hilfe. So vermittelten die Mitarbeiter des Umschulungsunternehmens Ende Januar an einen Praktikumsgeber im, Norden von Köln, was ein tägliches Pendeln von etwa 4 Stunden zur Folge hätte. Dies sprach ich auch bei den Mitarbeitern des Umschulungsunternehmens an und erklärte, dass mir wegen meiner Geh- und Stehbehinderung ein so langes Pendeln nicht zugemutet werden könne. Hierauf erntete ich allerdings nur Unverständnis. Es wurde eingewandt, dass eine solche Beeinträchtigung nicht vorliegen könne und nicht zu berücksichtigen sei, da es ja hierzu keine Vorschriften geben würde. Ich nahm die Praktikumsstelle also an, zumal ich in Ermangelung eines Praktikumsplatzes nahezu sämtliche einem Umschulungsteilnehmer zustehenden Fehltage aufgebraucht hatte. Dies hätte erneut einen Umschulungsabbruch bedeutet.
Um die tägliche Pendelstrecke um 2 Stunden zu verkürzen, vollzog ich kurzerhand einen Wohnungswechsel. Dort verbrachte ich die restliche Praktikumszeit von ca. 10 Monaten bis zum November 2015, um weiteren Querelen mit den Mitarbeitern des Umschulungsunternehmens aus dem Weg zu gehen.
Meine Ausbilderin war eine gutmütige, ältere Angestellte des Praktikumsgebers. Diese Dame war allerdings ca. 4 Monate meiner Praktikumszeit abwesend.
Auch meinte mein Praktikumsgeber des Öfteren zu mir, dass er ja grundsätzlich kein Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb sei und ich dort mein Praktikum nur aufgrund seiner Großzügigkeit und seiner ehemaligen Dozententätigkeit bei dem Umschulungsunternehmen machen könnte. Zudem wurde er nicht müde zu erwähnen, dass ich aufgrund meiner Behinderung niemals bei einem normalen Arbeitgeber einen Arbeitsplatz erhalten würde. Ich wäre daher nicht für den Arbeitsmarkt geschaffen und sollte einen Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente stellen.
Neben mir wechselten auch 6 weitere Umschulungsteilnehmer ihren Praktikumsplatz. 8, der anfänglich 20 Teilnehmer unserer Umschulungsgruppe brachen die begonnene Umschulung vor dem Ende ab und einer dieser Teilnehmer beendete die Umschulung, nachdem er aufgrund von Querelen mit seiner Praktikumsgeberin 2 Wochen krankgeschrieben worden war und daher seine während der Umschulungszeit vorgesehenen Fehltage überschritten hatte.
Ich beantragte mittels eines ärztlichen Attests eine Schreibverlängerung bei den anstehenden Klausuren. Wegen der bei mir vorliegenden unerforschten Nervenerkrankung Ataxie ist eine Führung der Hände und eine Bewegungsfähigkeit der Finger nur eingeschränkt gegeben. Ich benötige daher zur handschriftlichen Anfertigung von Arbeiten etwas länger.
Die handschriftliche Anfertigung von Arbeiten scheint ja auch noch im Computerzeitalter erforderlich zu sein.
Dieser Antrag auf eine Schreibverlängerung wurde zunächst abgelehnt, da man die bei mir vorliegende Krankheit nicht kennen würde. Später ist mein Antrag auf eine Schreibverlängerung nur verkürzt gewährt worden. Als Begründung wurde angegeben, dass bezweifelt würde, ob diese Krankheit bei mir vorliege. Ich würde mir durch die Vortäuschung einer solchen Krankheit einen Vorteil verschaffen wollen, was nicht hinnehmbar sei. Zudem sei auch in der Arbeitswelt mit der Gewährung eines solchen Nachteilsausgleiches nicht zu rechnen.
Nur nebenbei sei erwähnt, dass derartige Äußerungen verletzende Wirkungen auf Menschen haben, die zumeist in unfreiwilliger Weise erkrankte und deswegen behindert sind.
Nach den langen Umschulungstagen beschäftigte ich mich - neben dem steuerrechtlichen Teil der Lernerei damit für meine Großmutter Aufstellungen sämtlicher medizinisch notwendiger Fahrt- und Behandlungskosten, die in den Jahren 2014 und 2015 angefallen waren zusammen zustellen.
Die Erstattung dieser Kosten setze ich so dann in einem lange andauernden Verfahren gegen die Krankenkasse durch und musste meine Großmutter des Öfteren trösten, wenn die Antworten der Krankenkassenmitarbeiter ihr gegenüber mal wieder zu unmenschlich waren.
…das Bewerbungsverfahren anschließend …
Im Anschluss an die Umschulung war für mich sehr schnell klar, dass meine Interessen nicht in dem steuerlichen Bereich liegen. Die erlernten steuerlichen Kenntnisse kommen mir natürlich bei der Erstellung von privaten Steuererklärung zugute, obschon sich auf dem Gebiet des Steuerrechts sehr häufig etwas ändert.
Ich entschloss mich also, mich nicht auf Stellenanzeigen von Steuerkanzleien zu bewerben.
So etwas hätte auch nach Aussage meines Praktikumsgebers aus einem nördlichen Stadtteil von Köln keinen Sinn gehabt. Aber ich bewarb mich bei Pflegediensten, Seniorenheimen und städtischen Sozialämtern im Kreis Düren und hatte ein Vorstellungsgespräch in einem Seniorenheim in Düren. Daneben beschrieb ich eine Bewerbung mithilfe eines Diakons auch bei einem von der Caritas geleiteten Seniorenheim in Binsfeld für ein Praktikum.
Die Caritas Düren-Jülich e.V. lehnte meine Bewerbung mit der Begründung ab, dass man ein Praktikum nicht finanzieren könne. Eine Mitarbeiterin sagte mir, allerdings dass ich jederzeit dort ein Praktikum machen könnte, wenn es ein Dritter finanzieren würde. Hilfesuchend wandte ich mich im Anfang Januar 2017 u.a. erneut an das ZDF Reportagemagazin 37° sowie die Aktion Mensch. Ich schilderte, dass ich am 5.1.2017 zu einem Gesprächstermin bei dem Integrationsfachdienst Düren und auch nach 800 erfolglosen Bewerbungen versuchen würde auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Meine Misserfolge im Bewerbungsbereich könnten daran liegen, dass ich an Ataxie erkrankt sei und einen GdB von 60 mit Merkzeichen G habe. Ich würde mich aber dennoch als qualifiziert bezeichnen, da ich ein Jurastudium und tiefe steuerrechtliche Kenntnisse haben würde.
Der Integrationsfachdienst Düren schlug mir vor mich bei Integrationsunternehmen im Rheinland zu bewerben und gab mir die Broschüre: Zusammen - Erfolgreich! mit. Diese Broschüre wies jedoch einen Stand von April 2003 auf. Auf der Homepage des Landesverband für NRW (LVR) unter der Rubrik "Aktuelles" fand ich nur Angaben von Broschüren mit Integrationsunternehmen aus 2008 und 2009 und eine Liste von Integrationsunternehmen (Stand: 2/2016). Ich hatte daher angefragt, ob diese Angaben auch 2016/2017 noch aktuell sind, zumal ich mich bei den dort aufgeführten Integrationsunternehmen bewerben wollte. Kurze Zeit später erhielt von einer Mitarbeiterin des LVR eine Liste von Integrationsunternehmen, die einen Stand von November 2016 aufwies. Daraufhin bewarb ich mich auch bei 2 dieser Unternehmen.
Aber eigentlich suchte ich - wie in diesem Beratungstermin mit einem Mitarbeiter der Integrationsfachdienstes Düren angesprochen, dem das scheinbar egal war und nur um eine Arbeitsvermittlung ging - eine Tätigkeit im Betreuungs- oder Beratungsbereich für Senioren oder hilfsbedürftige Menschen und erwähnte die Absagenbegründung der Caritas.
Ich fragte die Aktion Mensch, das ZDF Reportagemagazin 37° u.a., ob eine solche Finanzierung nicht aus "Integrationsgründen" von LVR, dem Integrationsfachdienst, der Agentur für Arbeit oder sonstigen Institutionen z.B. im Rahmen von "aktion5"- dem NRW-Sonderprogramm für berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt übernommen werden könnte. Hierauf antwortete mir die Aktion Mensch, dass so etwas durch den Integrationsfachdienst oder die Agentur für Arbeit möglich sei. Der Integrationsfachdienst Düren verneinte dies hingegen und verwies mich an die Agentur für Arbeit, obschon der Integrationsfachdienst Düren, der Landrat, der LVR und die Agentur für Arbeit dies in Zeitung gänzlich anders dargestellt hatten und vor allem ihre Zusammenarbeit angepriesen hatten.
Anfang Februar 2017 erhielt ich dann eine Nachricht von einer Mitarbeiterin der Stadt Düren - die wahrscheinlich vom Landrat der Stadt Düren beauftragt worden war - obschon man dort laut erster Aussage des Integrationsfachdienstes und der Stadt Düren nicht helfen könnte. Sie führte aus, dass der Integrationsfachdienst lediglich ein beauftragter Fachdienst sei und nur beraten könne, was allerdings in der Aussage der Aktion Mensch oder in der Aussage der Stadt Düren, des LVR, des Integrationsfachdienstes etc. in der Zeitung - ganz anders dargestellt worden ist. Der LVR fügte hinzu, dass er nur flankierend tätig werden könnte, wenn zuvor ein Dritter die übrige Finanzierung übernommen hätte. Er arbeite - nach eigenen Angaben - als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfülle er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen würden. Zudem warb er damit, dass er Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen sei und sich für Inklusion in allen Lebensbereichen engagiere. Die. „Qualität für Menschen“ sei dabei sein Leitgedanke. In 13 kreisfreien Städte und in zwölf Kreisen im Rheinland sowie der
Städte-Region Aachen seien die Mitgliedskörperschaften des LVR und in der Landschaftsversammlung Rheinland würden Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes gestalten.
Das ist ja eine schöne Werbung mit der sich der LVR anpreist, wenn es denn der Realität entsprechen würde.
Die Mitarbeiterin der Stadt Düren teilte mir weiterhin mit, dass sie beauftragt sei zu prüfen, ob mir im Rahmen der Eingliederungshilfe oder als Leistung der Fürsorgestelle des Kreises Düren Unterstützung angeboten werden kann, da ich keine Leistungen nach dem SGB XII durch den Kreis Düren erhalten würde. Obschon ihr die JobCom des Kreises Düren ihr meine Nachrichten an den Integrationsfachdienst Düren - u.a. meinen Lebenslauf, mein Bewerbungsanschreiben und meinen Behindertengrad etc. - weitergeleitet hatte, bei dem ich bereits meine sämtlichen Bewerbungsunterlagen übergeben und weitere Angaben getätigt hatte, die ihr daher ja vorliegen müssten. Sie hätte allerdings bisher lediglich Informationen darüber, dass ich keinerlei Leistungen nach dem SGB II erhalten würde. Daneben hätte sie erfahren, dass ich bei dem Integrationsfachdienst Düren die Übernahme der Kosten für eine Probebeschäftigung oder einem bezahlten Praktikum beantragt hatte. Sie bat dennoch um einige weitere Informationen, die ihr bzw. der Stadt Düren bei genauerer Durchsicht der Unterlagen bereits vorlagen.
Ich beantwortete ihr die Fragen dennoch, obschon hier mal wieder die für Behörden typische Taktik zu vermuten ist. Die Behörden im Kreis Düren arbeiteten - laut dem erwähnten Zeitungsartikel - doch zur Hilfe der Bürger zusammen, ohne dass es einer vorherigen Bitte bedarf. Diese Aussage scheint nicht der Realität zu entsprechen, ansonsten wäre ein zusätzliches Einholen von Informationen über den Bürger, die bereits bei anderen Behörden des Kreises Düren vorliegen, nicht erforderlich. Hierüber informierte ich - wie üblich - auch das ZDF Reportagemagazin 37° und sandte den erwähnten Zeitungsartikel dorthin.
Ich teilte ihr bzw. der Stadt Düren auch mit, dass ich mich derzeit - nach ca. 800 erfolglosen Bewerbungen - noch im Bewerbungsverfahren befinde. Eine Anstellung oder ein Praktikum wird allerdings häufig abgelehnt, da so etwas nicht zu finanzieren sei. Hingegen sei es aber z.B. bei der Caritas Düren - Jülich e.V. möglich ein Praktikum durchzuführen, wenn es ein Dritter finanzieren würde. Sie meinte diese Aussage, reiche zur Beurteilung, ob und in welcher Form man finanzielle Unterstützung anbieten kann nicht. Ich hatte allerdings - wie nachdrücklich erwähnt - bereits mitgeteilt, dass ich sehr gerne ein Praktikum bei der Caritas Düren-Jüllich e.V. machen würde und dort bereits erwähnt, dass laut Aktion Mensch evtl. die Finanzierung durch einen Dritten möglich sei. Derzeit würde ich noch auf deren Antwort warten.
Ich finde es realitätsfremd von einem Mitarbeiter einer Behörde, wenn man diesem gegenüber angeben und begründen soll, weshalb eine Bewerbung um einen Stelle abgelehnt worden ist.
Heutzutage ist es üblich, dass Absagen - so man denn welche erhält und überhaupt geantwortet wird - nicht begründet werden, zumal Bewerbungsempfänger zur Begründung einer Absage auch nicht verpflichtet sind. Ebenfalls erhält man auf eine persönliche Nachfrage keine Auskunft über Absagegründe.
Es stellt sich insoweit die Frage, wie man also gegenüber einem Mitarbeiter einer Behörde Angaben über Absagegründe bzgl. einer Bewerbung machen soll, wenn man diese selber nicht erfährt? Ist es von einer Behörde gewollt, dass man sich als arbeitsuchender Bürger Absagegründe bzgl. einer Bewerbung ausdenkt, um diese gegenüber einem Mitarbeiter einer Behörde zu äußern, bloß damit er sodann diese erfundenen Gründe dann in ein Formular eintragen kann?
Was die aufgeworfenen Fragen zu meiner Behinderung anging, verwies ich darauf, dass durch ein im Auftrag des Kreises Düren erstelltes ärztliches Gutachten 2014 ein GdB von 60 mit Merkzeichen G vom Kreis Düren festgestellt wurde und das Versorgungsamt des Kreises Düren ihr über den bisherigen Verlauf des langen Schwerbehindertenverfahrens bestimmt gerne Auskunft geben würde. Zur erneuten Beantwortung eines Teils ihrer Fragen, übersandte ich der Stadt Düren abermals meinen Lebenslauf, der dem Integrationsfachdienst Düren und der Agentur für Arbeit Düren bereits vorlag. Zur Prüfung der - vermutlich - einkommensabhängigen Unterstützungsleistungen müsste sie allerdings noch zwingend wissen, wovon ich zurzeit derzeit meinen Lebensunterhalt sicherstellen würde. Ich teilte ihr mit, dass ich momentan dringend auf die finanzielle Unterstützung meiner Eltern angewiesen sei, da ich weder ALG I, ALG II, Grundsicherung, noch eine irgendwie geartete finanzielle Unterstützungsleistung des Staates erhalten würde. Die Krankenkasse würde von meinen Minimaleinkünften aus einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die ab Ende Februar 2017 von der DRV Düren gezahlt würde - .trotz Kenntnis - monatliche Beträge einziehen, die auf der Grundlage von 18,4% des fiktiven Mindesteinkommens von 991,67€ berechnet würden. Auch teilte ich ihr - auf ihre Forderung selbst einzuschätzen in welchem zeitlichen Umfang ich mich als arbeitsfähig erachten würde - mit, dass meine Arbeitsfähigkeit kaum bei 100% liegt, da die unerforschte Nervenkrankheit Ataxie nicht medikamentös therapiert werden könnte - wie aus den zuvor übersandten Gutachten hervorgeht. Schließlich übersandte ich ihr die 4 mir, dem Integrationsfachdienst Düren, der DRV Düren, dem Versorgungsamt des Kreises Düren und der Agentur für Arbeit Düren bereits vorliegenden Gutachten. Daraufhin verbat sie sich die Zusendung weiterer Gutachten und gab an, dass sie diese weder lesen noch speichern oder weiterleiten würde. Auch hätte sie die bisher übersandten Gutachten noch nicht gelesen bzw., weitergeleitet und würde dazu derzeit auch keinerlei Anlass sehen. Ende Februar 2017 meinte sie auf Nachfragen ich sollte ihr noch mitteilen, welchen Kostenanteil bei Durchführung des Praktikums, zu dem ich beworben hatte, die Caritas Düren - Jülich e.V. übernehmen würde. Erst dann könnte sie mit der Prüfung beginnen, ob und welche finanziellen Unterstützungsleistungen mir zustehen würden.
Die Auskunft, das die Caritas Düren - Jülich e.V. keinerlei Kosten übernimmt, reicht ihr bzw. dem Sozialamt der Stadt Düren scheinbar nicht aus, um einen behinderten, qualifizierten Menschen durch finanzielle Unterstützung in Arbeit zu bringen.
Noch einmal sei hier darauf hingewiesen, dass diese Aussage - erneut - der Anpreisung der Stadt Düren vom Dezember 2013 in dem bereits erwähnten Zeitungsartikel eine Zusammenarbeit der Behörden zur Hilfe des Bürgers stets ungefragt vorzunehmen widerspricht. Sie beabsichtigte nämlich damit ihren Bürgern zu helfen und diesen den Weg durch den Zuständigkeitdschungel sämtlicher Behörden und Ämter zu erleichtern.
Ende Januar 2017 hatte sich ebenfalls die Agentur für Arbeit Aachen-Düren - von der ich lange nichts mehr gehört hatte - überraschenderweise gemeldet und mich für Anfang Februar 2017 zu einem Termin einbestellt. Ich erhielt nachdem ich bereits im Sommer 2016 wieder eine andere Kundenberaterin erhalten hatte, eine Nachricht von einem Mitarbeiter der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Düren, der sich als mal wieder als neuer (derzeitiger) Kundenberater vorstellte. Er bestätigte, dass die Agentur - wie in meinem Falle - die Finanzierungskosten für eine dreimonatige Probebeschäftigung übernehmen werde, wenn ich zuvor eine nach Ansicht der Agentur für Arbeit passende Stelle gefunden hätte, die bereit wäre mich im Rahmen einer von einem Dritten finanzierten Probebeschäftigung anzustellen. Folglich war die Aussage der Aktion Mensch, wonach die Finanzierung einer Probebeschäftigung durch die Agentur für Arbeit oder den Integrationsfachdienst erfolgt - entgegen der durch den LVR geäußerten Ansicht doch richtig gewesen.
Mitte März 2017 wurde mir - auf erneute Anfrage – von der Caritas Düren-Jülich e.V., ohne Angabe von Gründen abgesagt. Der Finanzierungsmangel schien, damals „vermutlich“ nur erwähnt worden zu sein, um eine Absage irgendwie besser darstellen zu können. Diese Absage leitete ich dann an die Mitarbeiterin der Stadt Düren, die Agentur für Arbeit Düren und den Landrat weiter.
Nur schade, dass man solche Informationen im Kreis Düren immer erst erhält, wenn man diese selbst und aus eigener Kraft recherchiert hat. Genauer gesagt, bekommt man durch die Behörden und Ämter des Kreises Düren solche Informationen leider nicht und ist dazu verpflichtet gegenüber diesen Behörden lange und mühsam seine Anliegen durchzusetzen, obschon man Rechte darauf hat.
In dem Zeitraum Juli bis September 2017 übte ich bei der AOK Rheinland/Hamburg in Hürth eine befristete und von der Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung) finanzierte Tätigkeit aus. Aufgrund meiner Ausbildung (u.a. erstes jur. Staatsexamen) verfügte ich ja über einige Kenntnisse und habe - aufgrund meines eigenen und familiären erfolgreichen Schwerbehindertenverfahren Erfahrungen im Umgang mit Behörden und Krankenkassen gesammelt. Diese Kenntnisse hatte ich im Bewerbungsgespräch nahegelegt und mich dort für eine Stelle in der Widerspruchsabteilung beworben. Mir wurde allerdings unterbreitet, dass es wegen eines Einstellungsstopps nicht zu einer Verlängerung o.ä. meiner befristeten Anstellung kommt. Auch meinte die AOK Rheinland/Hamburg, dass ich manchmal teilweise auch Büroarbeiten zu erledigen hätte, die meinen vorhandenen Qualifikationen nicht entsprechen würden. Eigentlich könnte man jemandem mit meinen Qualifikationen solche Arbeiten nicht zumuten.
Um der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen finanziellen Misere (ich werde ja - trotz einem GdB von 60 von keinem Amt bzw. keiner Agentur unterstützt) zu entgehen und drei Monate am Arbeitsleben teil zu nehmen, nahm ich das Angebot der AOK Rheinland/Hamburg an und offerierte ihnen,dass eine Probebeschäftigung zunächst 3 Monate von der Agentur für Arbeit finanziert werde. Für diese Finanzierungsmöglichkeit interessierte sich die AOK Rheinland/Hamburg sehr und ließ sich von der Agentur für Arbeit bestätigen, dass sie das an mich ausgezahlte Gehalt von der Agentur für Arbeit erstattet bekommt. Auch von dieser Finanzierungsmöglichkeit hatte ich erst erfahren nachdem ich Erkundungen bei der Aktion-Mensch eingeholt habe und musste diese Leistungspflicht wieder einmal monatelang vor der Reha-Abteilung der Behörden des Kreises Düren erstreiten. Allerdings setzte mich die AOK Rheinland/Hamburg keinesfalls wie im Bewerbungsverfahren abgesprochen zur Bearbeitung von Widersprüchen oder manchmal zur Bearbeitung von Büroarbeiten ein. Vielmehr wurde ich 3 Monate in der Poststelle platziert, wo ich täglich Briefumschläge aufzumachen und die erhaltene Post in die für die diversen Abteilungen der AOK vorhandenen Fächer füllen musste. Aufgrund der urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit musste ich die in der Poststelle der AOK anfallende Arbeit im Alleingang erledigen, d.h. ohne Anleitung oder Kontrolle. Sämtliche in dieser Praktikumszeit in der AOK in der Postverteilung auftretenden Fehler wurden mir angelastet, zumal ich in der Firma neu sei. Anschließend lehnte die Agentur für Arbeit Aachen-Düren – wiedereinmal – die Übernahme von Kosten ab, die angefallen waren um zu dem Ort der finanzierten Anstellung zu kommen. Obschon Sie hierzu gesetzlich verpflichtet gewesen ist. Es gilt insoweit auch in diesem Fall die Vermutung, dass die Agentur für Arbeit in Düren ständig nach dem Grundsatz zu verfahren scheint, dass sämtliche Anträge ihrer hilfesuchenden Kunden abgelehnt werden, soweit diese mit Kosten für die Agentur für Arbeit verbunden sind. Insoweit stellt sich die Frage, warum die Agentur für Arbeit Aachen-Düren in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 18.Dezember 2017 angibt, „bei der Bearbeitung sämtlicher Anträge – wie verpflichtet – in ihrem pflichtgemäßen Ermessen auszuüben und dabei die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auszuüben, die die Arbeitslosigkeit des Kunden am schnellsten beenden. …“ Auf diese Weise müsste sie doch auch in meinem Fall vorgegangen sein, denn die Agentur für Arbeit hätte doch in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium oder der Bundesagentur für Arbeit nie die Unwahrheit gesagt. Zu diesen Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren gehört zweifelsohne auch die Übernahme Kosten,die ein langjähriger, schwerbehinderter Kunde aufwendet, um an seinen Arbeitsort (den Ort der von der Agentur finanzierten Probebeschäftigung) zu gelangen.
Da ich mittlerweile ein weiteres Gutachtens eines Humangenetikers aus der Uniklinik Köln – das mittlerweile 5. Gutachten - erhalten habe, bestreite ich derzeit mein zweites Schwerbehindertenverfahren gegen die äußerst widerspenstigen Behörden des Kreises Düren. Zumal meine Erkrankung an der zur Zeit noch unerforschten Nervenkrankheit Ataxie nur eine Gehbeinträchtigung zur Folge hat, versuche ich weiterhin auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Durch die Schilderung meines bisherigen Lebenswegs wollte ich Ihnen aufzeigen, dass mein Lebensablauf – trotz der Beeinträchtigung meiner Gehfähigkeit im Wege der Erkrankung an der unerforschten Nervenkrankheit Ataxie, die eine juristische Tätigkeit in keinster Weise beeinträchtigt - durch die Rechtswissenschaften geprägt ist, wir sich ja auch durch die erstrittenen Erfolge im Mietrecht, Sozialrecht, Kommunalrecht und meine Petitionen sowie Bürgerinitiativen zeigt.
Daher bitte ich Sie die von mir gefertigten Klausuren zum 2. juristischen Staatsexamen einer erneuten und diesmal realistischen Korrektur zu unterziehen.
Sozial und das vorgeschriebene fiktive
Mindesteinkommen
Im Oktober 2016 schrieb ich der Bundesbehindertenbeauftragten und beklagte mich unter anderem, dass auch bei behinderten Menschen – trotz Kenntnis von dem jeweiligen tatsächlichen Einkommen dieser Personen – die Krankenversicherungsbeiträge auf der Grundlage des gesetzlich vorgeschriebenen fiktiven Mindesteinkommens in Höhe von 18,4% von derzeit 991,67€ berechnet werden und bat um ihre Mithilfe um dagegen vorzugehen.
Ich berichtete, dass ich eigentlich beabsichtigt hatte eine Tätigkeit im Bereich der Beratung oder Betreuung (Organisation, Verwaltung, Innendienst) von Senioren und anderen hilfesuchenden Menschen zu machen und in familiären Schwerbehindertenangelegenheiten oft bereits bei Behörden, Krankenkassen und Gerichten die Interessen von hilfesuchenden Personen vertreten und durchgesetzt hätte.
Ich beschrieb, meine vorhandenen Qualifikationen und erwähnte Flexibilität, Engagement und Einfühlungsvermögen als weitere Stärken. Auf diese Weise hätte ich mich bereits bei örtlichen Pflegediensten, Senioreneinrichtungen, Beratungseinrichtungen, städtischen Sozialämtern erfolglos um ein Praktikum beworben. Dieser Praktikumswunsch wurde aber oft abgelehnt, da ein Praktikum nicht zu finanzieren sei. Man stellte mir jedoch ein Praktikum in Aussicht, wenn es ein Dritter finanzieren würde, wie ich hinzufügte.
Mein Wunsch - wie bei vielen qualifizierten behinderten Menschen - auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, scheint an der Finanzierung zu scheitern.
Müsste ein Behindertenbeauftragter nicht auch so etwas verhindern?
Schlussbemerkung über das Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ich schrieb dies – wie erwähnt - auch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, um diesem von der realen Lage bzw. den Erfahrungen von Arbeitssuchenden qualifizierten, körperlich behinderten und akademisch ausgebildeten Menschen auf dem Arbeitsmarkt und dem Verhalten der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Düren, der Mitarbeiter des Kundenreaktionsmanagements der Bundesagentur für Arbeit und der Mitarbeiter der Behörden des Kreises Düren zu berichten.
Daraufhin erhielt ich eine Kopie der besagten Stellungnahme der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, die ich ja bereits in meine Berichte über das Verhalten der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit eingefügt habe.
Die Agentur bezeichnete meine Kritikpunkte als nicht begründet und bestreitet Fehler gemacht zu haben. Daneben würden ich mich in anderen Kritikpunkten auf private Arbeitgeber und Institutionen oder anderer öffentlichen Stellen beziehen, so dass in diesen Fällen von Seiten der Agentur für Arbeit Aachen-Düren keine Stellung bezogen werden könnte.
Diese Aussage mag in dem Falle meines Volontariats bei dem etwas eigenwilligen Arbeitgeber zutreffend sein. In den weiteren Fällen, wie dem über ein Schwerbehindertenverfahren im Kreis Düren und der von der Agentur für Arbeit finanzierten Umschulung mit dem integrierten Praktikum, handelte es sich aber um Fälle von Behörden des Kreises Düren, mit denen die Agentur für Arbeit – laut Aussage in dem Zeitungsartikel „Nichts steht im Weg – Behinderten sollen auf der Arbeitssuche keine Steine in den Weg gelegt werden“ aus dem Dezember 2013 zusammenarbeitet oder bei der finanzierten Umschulung, um einen leicht ausgelagerten Fall der Agentur für Arbeit Aachen-Düren. Insoweit wäre auch in diesen Fällen eine Stellungnahme möglich, aber scheinbar – wie so oft – nur nicht gewollt.