Biomethannutzung in Gebäuden darf nicht länger diskriminiert werden

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Berlin, 26.06.2019. Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz im Bundeswirtschaftsministerium fordert der Biogasrat+ e.V. eine grundlegende Reform des Gesetzes. „Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes leistet in dieser Form keinen Beitrag für wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor, er blockiert die Nutzung erneuerbarer Energien auch künftig“, so das Fazit von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. Scharf kritisiert der Verband, dass der erneuerbare Energieträger Biomethan auch weiterhin gleich mehrfach diskriminiert wird und die Klimaschutzpotenziale von Biomethan so weiterhin ungenutzt bleiben. „Vor dem Hintergrund, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen im nationalen Energie- und Klimaplan von der EU-Kommission als völlig unzureichend für die Erreichung der Treibhausminderungsziele im Gebäude-, Verkehrs- und Landwirtschaftssektor in 2030 bewertet werden, handelt die große Koalition unverantwortlich, wenn sie die verfügbaren Optionen für eine kontinuierliche Treibhausgasminderung nicht sofort nutzt.“

213 Biomethananlagen haben in 2018 mehr als 10 TWh Biomethan in das Gasnetz eingespeist, mehr als 2 TWh werden derzeit nicht genutzt, da fossile Energieträger im Wärme- und Verkehrssektor bevorzugt werden. Hier zeige sich die ganze Absurdität politischen Handels, so Hochi: „Auf der einen Seite hat Deutschland ein massives Klimaschutzproblem im Wärmemarkt. Auf der anderen Seite stehen mittelständische Unternehmen, die erneuerbares Biomethan in Deutschland mit einem hohen CO2-Einsparpotenzial produzieren, es aber nicht vermarkten können.“

Biomethan könne als erneuerbare Wärme sofort in relevanten Mengen im Gebäudesektor genutzt werden, da es Erdgas in allen Heizungstechnologien ohne Anpassungen ersetzen kann und dabei in KWK-Anlagen 90 % und in modernen, hocheffizienten Brennwertthermen bis zu 50 % der CO2-Emissionen gegenüber Erdgas einspare, betont der Verband und fordert entsprechende Änderungen im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes:

- Anpassung des Primärenergiefaktors für Biomethan für den nicht erneuerbaren Anteil auf fp=0,4 analog der Norm DIN-V 18599-1: 2018-9 - auf die das Gesetz bereits Bezug nimmt - unabhängig davon, ob der Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt und unabhängig von der genutzten hocheffizienten Heizungstechnologie (KWK-Anlagen, Brennwertgaskessel)

- technologieoffener Einsatz von Biomethan/Biogas, d. h. Anerkennung und Anrechenbarkeit als erneuerbare Wärme (Nutzungspflicht EE) im Neubau bei Einsatz in hocheffizienter Brennwerttechnik mit einer Beimischungsquote von 15 % sowie bei der Fernwärmeversorgung

- Senkung des CO2-Emissionsfaktors für Biomethan auf 120 g CO2-eq. pro kWh

- Einführung einer steuerlichen Förderung für den Heizungsaustausch gekoppelt an den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Hochi: „Es muss nun Schluss sein mit leeren politischen Lippenbekenntnissen zum Klimaschutz, es müssen konkrete Maßnahmen folgen und dieses Handeln muss beim aktuellen Gebäudeenergiegesetz beginnen.“

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100