Kündigungen nach Schadensfall nehmen zu

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Wenn der Versicherungsfall eintritt, wünschen sich Versicherte eine unbürokratische Hilfe durch ihren Versicherer. Der entstandene Schaden soll umgehend behoben werden, die Kosten müssen reguliert werden. Doch immer häufiger berichten Versicherungsexperten, dass der Versicherer zwar die Kosten erstattet, doch gleichzeitig den Versicherungsvertrag kündigt. Der Versicherte steht dann ohne Absicherung da. Weil der Vertrag durch die Gesellschaft beendet wurde, dürfte er außerdem Schwierigkeiten haben, eine neue Versicherung zu finden.

Alexander Vorgerd (Kaufmann für Finanzen und Versicherungen IHK) von transparent-beraten.de sagt dazu:"Generell kann ich nicht dafür sprechen, dass Kündigungen nach einem Schadenfall zu genommen haben. Man muss immer den Einzelfall betrachten, z.B. wie lange war der Kunde versichert, wie viele Schäden hatte der Kunde in der Vergangenheit, wie hoch war der Schadensfall, etc. Ich möchte dennoch nicht ausschließen, dass Kunden die Kündigung bei einem geringfügigen Schaden erhalten. Meine Erfahrung bei meinen Kunden ist, dass Versicherer nicht direkt nach einem Schaden kündigen."

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Der Versicherungsfall begründet ein Kündigungsrecht

Die Regelungen sind im Kleingedruckten leicht zu übersehen: Sofern der Versicherungsfall eintritt und der Verbraucher die Regulierung des Schadens durch den Versicherer geltend macht, steht der Gesellschaft ein Kündigungsrecht zu. Dieses Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall ist zwar auch ein Recht des Versicherten, doch sofern es der Versicherer ausübt, ist das für den Verbraucher von Nachteil. Zwar sind die Kosten für den aktuellen Fall reguliert, doch der Vertrag endet zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Konkret bedeutet das, dass der Versicherer von seinem Recht zur Vertragskündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls Gebraucht macht und dass der Versicherte sich nach einer neuen Gesellschaft umsehen muss. Da er sich in dieser Situation eigentlich um die Behebung des Schadens kümmern muss, hat er also den zusätzlichen Aufwand, nach einem anderen Versicherungsschutz zu suchen. Dabei kann er auf unerwartete Probleme stoßen.

Andere Versicherer könnten den Antrag ablehnen

Ist der Vertrag durch den Versicherer gekündigt, muss dies üblicherweise bei der Beantragung des neuen Versicherungsschutzes angegeben werden. Im Antrag ist ein Absatz enthalten, in dem nach der bestehenden Vorversicherung gefragt wird. Meist ist eine Frage aufgeführt, wer den bestehenden Versicherungsvertrag gekündigt hat. Hier ist der Versicherer anzugeben. Jetzt weiß die nachfolgende Gesellschaft natürlich, dass der Vorversicherer den Vertrag aufgelöst hat. Selbst wenn dies aufgrund des Kündigungsrechts nach dem Eintritt des Versicherungsfalls geschehen ist, könnte eine nachfolgende Gesellschaft die Annahme des Versicherungsantrags ablehnen. Der Versicherte hat dann keinen neuen Versicherungsschutz.

Alexander Vorgerd (Kaufmann für Finanzen und Versicherungen IHK) von transparent-beraten.de sagt dazu:"Man muss hierzu sagen, dass ein Versicherer verschiedene Gründe hat ein Vertrag zu kündigen. Zum einen kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn der Schadenverlauf des Versicherungsnehmers für den Versicherer ungünstig ist. Spricht der Versicherer die Kündigung aus, so kann es für den Kunden schwieriger werden ein neuen Versicherungsschutz zu erhalten. Zum anderen kann der Versicherer kündigen, wenn die Tarifgeneration "eingestampft" wird. Entscheidet der Versicherer die Tarifgeneration nicht weiter fortzuführen, erhalten alle Versicherungsnehmer dieser Tarifgeneration die Kündigung. In diesem Fall ist es i.d.R. unproblematisch für den Kunden ein neuen Versicherungsschutz zu finden."

Verbraucherschutz warnt vor diesem Vorgehen

Offenbar sind in der jüngeren Vergangenheit verstärkt Tendenzen zu beobachten, nach denen die Versicherer im Schadensfall genau so vorgehen. Nicht umsonst warnen Versicherungsexperten davor, dass die Gesellschaften eine Vertragskündigung und einen Ausschluss aus dem Versicherungsschutz bewirken, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Der Versicherte steht hier vor einer sehr schwerwiegenden Entscheidung. Natürlich will er eine Kostenerstattung durch den Versicherer geltend machen. Die ist gerade bei teuren Schäden sehr wichtig. Wenn der Versicherer aber eine Vertragskündigung ausspricht, ist dem Verbraucher nicht geholfen. Ob es dann eine Alternative sein kann, die Kosten für den Schaden doch aus eigener Tasche zu bezahlen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Denn gerade bei großen Schäden muss sich der Versicherte natürlich darauf verlassen können, dass sein abgeschlossener Versicherungsschutz im Schadensfall gilt und dass sein Vertrag auch erhalten bleibt, wenn eine Regulierung durch die Gesellschaft angefordert wird.