Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Tierärzte

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 Auch Tierärzte müssen der EU-Datenschutzgrundverordnung Folge leisten
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Zurzeit redet fast jeder über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Eigentlich eine Sache für Facebook, Twitter, WhatsApp und CO - könnte man denken. Aber weit gefehlt. Auch Tierarztpraxen sind betroffen, denn diese haben Kundendaten und damit findet die neue Verordnung Anwendung. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen eigentlich die Regeln zur Verarbeitung und Bearbeitung personenbezogener Daten europaweit vereinheitlicht werden. „Zum Stichtag, 25. Mai 2018, muss auch jede Tierarztpraxis alle gestellten Anforderungen umzusetzen“, so Ernst-Günther Hellwig, Gründer und Leiter der in Steinfurt-Burgsteinfurt ansässigen Fortbildungsakademie für Tierärzte und Landwirte, der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA). „Dies gelte sowohl für digitale als auch für analoge Daten. Bei Missachtung der DS-GVO drohen empfindliche „Strafen“, die zunächst weniger durch die Behörden „initiiert“ werden, sondern viel mehr durch „Abmahnanwälte“, die bereits in den Startlöchern stehen dürften“, der Chef der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) weiter. Besonders die Homepages von Medizinern werden im Visier der Abmahnanwälte stehen. Diese durchforsten Webseiten und suchen Formfehler, um viel Geld im Rahmen des Abmahnprocederes zu verdienen, was letztendlich für Tierarztpraxen sehr teuer werden kann. Die Schwierigkeiten einer konkreten Umsetzung der EU-DSGVO für Tierärztinnen und Tierärzte liegt im Grunde genommen in der praxisferne. Die EU-DSGVO ist nun mal „furchtbar“ umfangreich und wenig „griffig“. Die AVA bietet mit einer Fortbildung zur Thematik der VO am 23. Juni 2018 in Göttingen im Hotel Freizeit In für die Tierarztpraxen konkrete Lösungsansätze, aber auch praktische Hilfestellungen, um die VO für die Tierarztpraxen juristisch sicher und unangreifbar umzusetzen. „Wir werden „Tacheles“ zur Dateninventur, zum Vorliegen mindestens eines der sechs Rechtfertigungsgründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten, den neuen Beschäftigtendatenschutz und den hieraus zu ziehenden Konsequenzen für die tägliche Arbeit, reden“, sagt der AVA-Chef Hellwig. Als Top- Fachreferenten konnte die Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) den Juristen und Tierarzt Dr. Thomas Hertzsch aus Leipzig und den Finanzfachwirt Jan Siol von auxmed, einem Finanzconsulter für Mediziner, gewinnen. Die Tiermediziner sollten sich dieses Fachseminar zur eigenem digitalen Sicherheit nicht entgehen lassen. Alle weiteren und wichtigen Informationensind auf der Homepage der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) unter www.ava1.de zu finden.
Zur Information: Die Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) mit Sitz im münsterländischen Steinfurt-Burgsteinfurt, bietet seit fast 20 Jahren Fortbildung für Tiermedizin und Landwirtschaft an. 2017 konnte die AVA rund 3.500 Personen in ihren Fortbildungsveranstaltungen begrüßen.
Eine eigene Fachzeitschrift (NUTZTIERPRAXIS AKTUELL (NPA) mit einer Auflage von 5000 Exemplaren informiert aktuell über moderne Nutztiermedizin und Landwirtschaft.
Die AVA ist eine Fortbildungsgesellschaft mit dem Ziel der Aus- und Weiterbildung und der Verteilung von Informationen für den landwirtschaftlichen und tiermedizinischen Bereich. Gleichzeitig ist die AVA ein Forum für Landwirte und Tierärzte, dass die Herausforderungen der Produktion gesunder Nahrungsmittel in den nächsten Jahrzehnten in den Blick nimmt.

»Ziel der Agrar- und Veterinär-Akademie ist es, die Probleme der modernen, nachhaltigen Landwirtschaft und Tierhaltung zu erörtern. Wir wollen gemeinsam Wege finden, um tiergerecht, praxisbezogen und verbraucherorientiert zu arbeiten« Ernst-Günther Hellwig, Gründer und Leiter der AVA, Horstmar-Leer
Ernst-Günther Hellwig
Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) EG Hellwig
Wettringer Straße 10, Steinfurt-Burgsteinfurt
fon: +49-(0)2551- 7878 fax: +49-(0)2551-83 43 00
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