dieBasis NRW begrüßt Urteil des OVG Lüneburg

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Düsseldorf, 08.04.2021 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt für Hannover die „nächtliche Ausgangssperre“ als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus. Die Wirkung sei erheblich freiheitsbeschränkend und rechtswidrig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der NRW Landesvorstand der Partei dieBasis begrüßt die Rücknahme der rechtswidrigen Maßnahme.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm, Mitglied von dieBasis NRW, kommentiert die Entscheidung des OVG Lüneburg: „Leider braucht es immer noch Gerichte, um die Regierungen in Deutschland an die Einhaltung der Gesetze zu erinnern“. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig gegen die Ausgangssperren in Peine und Gifhorn noch ausstehen.

Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe laut OVG die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.

Als Grund für die Maßnahme stellt das Gericht lediglich die Vermutung einer Bedrohung fest. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien aber nicht mehr zu rechtfertigen. Schon in einer im März eingereichten Verfassungsbeschwerde kritisiert Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm, dass die Lockdown-Maßnahmen der Ministerien mit Nichtwissen begründet werden. „Eine langfristige Aufhebung von Grundrechten muss nachvollziehbar auf Fakten begründet sein. Exekutive und Legislative sind nicht befugt, langfristige Grundrechtsaufhebungen auf Nichtwissen zu stützen,“ so Wilhelm.

Nach nunmehr 13 Monaten "Corona-Maßnahmen und Verordnungen" unter der Prämisse des Gesundheitsschutzes, die allerdings mit negativen Folgen für die gesamte Bevölkerung und mit schwerwiegenden Kollateralschäden für Mensch, Gesellschaft und Gesamtwirtschaft einhergehen, hat jetzt das OVG Lüneburg für das Land Niedersachsen ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Der Landesvorstand dieBasis NRW hofft darauf, dass auch in NRW die Gerichte ihre Urteile nicht auf Vermutungen, sondern auf die Grundlage einer soliden Faktenbasis und auf Grundsätze der Verhältnismäßigkeit stützen.