TKG-Novelle: BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften

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 BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften
BVI-Präsident Thomas Meier

Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am Freitag, 9. Oktober, im Deutschen Bundestag fordert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. weitere Korrekturen am Gesetzentwurf. Zwar hat die Bundesregierung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf an wichtigen Stellen nachgebessert, das grundlegende Problem bleibt jedoch bestehen: „Der geplante Glasfaser-Vollausbau greift tief in bestehende Eigentums-, Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen ein, ohne für die praktische Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften ausreichend klare Regeln zu schaffen“, mahnt BVI-Präsident Thomas Meier. Bundesweit betrifft das rund 9,3 Millionen Wohnungen.

„Die TKG-Novelle soll den Breitbandausbau technisch voranbringen. Doch in Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen viele Beteiligte gemeinsam entscheiden, beginnt ein solch aufwändiges Vorhaben nicht mit dem Bohrer, sondern mit einem rechtssicheren Beschluss“, betont Meier. Für WEGs und ihre Verwaltungen müssen daher Fristen und Detailfragen wie der Zutritt zum Sondereigentum klar geregelt sein, um notwendige Beschlüsse rechtssicher vorbereiten und umsetzen zu können. Andernfalls führe die TKG-Novelle in WEGs nur zu Unsicherheiten und Konflikten – und damit zu Verzögerungen statt wie geplant zu einem schnelleren Glasfaserausbau.

Vollausbau: Verbesserungen reichen noch nicht aus

Positiv bewertet der BVI, dass der Regierungsentwurf die besonderen Abläufe in Gebäuden inzwischen stärker berücksichtigt. Netzbetreiber müssen ihr Vollausbaubegehren nun mit einem konkreten Angebot für den Gebäudeanschluss und die Verkabelung im Gebäude verbinden, für Verzögerungen sind Vertragsstrafen vorgesehen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wurde zudem die Frist für Begehung und Abstimmung des Leitungswegs von sechs Wochen auf fünf Monate verlängert.
Dennoch bleibt das Vollausbaurecht aus Sicht des BVI konfliktträchtig. „Die längere Abstimmungsfrist ist ein Fortschritt. Entscheidend ist aber, dass das gesamte Verfahren mit den Entscheidungswegen einer WEG vereinbar ist“, betont Meier.

24-Monatsfrist greift zu kurz

Besonders kritisch sieht der BVI etwa die 24-Monatsfrist für Eigentümer, die die gebäudeinterne Glasfaserinfrastruktur selbst oder durch einen eigenen Partner errichten wollen. „Bei größeren Beständen und Ausschreibungen sind 24 Monate viel zu knapp bemessen”, kritisiert Meier. Gerade für gebäudeübergreifende Ausbauprogramme hält der BVI eine längere Frist von mindestens 36 Monaten für notwendig.
Zugang zu bestehenden Gebäudenetzen klarer regeln

Auch beim Zugang zu bereits vorhandenen Leitungen im Gebäude sieht der BVI Klärungsbedarf. Laut Gesetzesentwurf sollen Betreiber bestehender Netze und Eigentümer entsprechender Verkabelungen anderen Anbietern Zugang gewähren, wenn ein zweites Netz wirtschaftlich nicht sinnvoll oder praktisch nicht möglich wäre. Die Bundesnetzagentur kann diese Verpflichtung jedoch anschließend auf Antrag verändern oder aussetzen. Aus Sicht des BVI sorgt diese Reihenfolge für unnötige Rechtsunsicherheit. Klarer wäre es, wenn die Bundesnetzagentur erst prüft, ob ein Zugang gerechtfertigt ist und ihn dann anordnet.

Ebenfalls nachgebessert werden sollten die aktuellen Vorgaben zur Glasfaserausstattung bei einer sogenannten „umfangreichen Renovierung“. „Fällt eine größere energetische Fassadensanierung unter diesen Begriff, könnten dadurch Arbeiten an der Glasfaserverkabelung im Gebäudeinneren ausgelöst werden, obwohl beide Maßnahmen baulich kaum zusammenhängen“, kritisiert Meier. „Das verursacht zusätzlichen Aufwand für Eigentümer, Verwaltungen und Bewohner, ohne unbedingt zu Synergien schaffen.“ Der BVI fordert daher, den Begriff der „umfangreichen Renovierung“ klarer zu fassen.

Letzte Hürden beseitigen
„Der Breitbandausbau wird hierzulande nur schneller, wenn alle Beteiligten verlässlich planen können“, fasst BVI-Präsident Thomas Meier zusammen. „Dafür brauchen wir realistische Fristen, klare Zugangsregeln und Vorgaben, die zur Praxis in Wohnungseigentümergemeinschaften passen.“ Das parlamentarische Verfahren biete Gelegenheit, wichtige Punkte nachzuschärfen und damit die letzten Hürden für den Glasfaser-Vollausbau in Deutschland zu beseitigen.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.

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