Steuerliche Sonderausgaben: Realsplitting
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 August 2018Unterhaltszahlungen an Partner steuergünstig gestalten
Essen, 16. August 2018*****Im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darauf hin, dass grundsätzlich ein steuerlicher Abzug als Sonderausgabe in Betracht kommt für
-Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (sogenanntes begrenztes Realsplitting),
-Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs,
-Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.
Für den Abzug dieser Aufwendungen als Sonderausgaben gilt das sogenannte Korrespondenzprinzip. Das bedeutet: Beim Unterhaltsempfänger bzw. Ausgleichsberechtigten sind die Leistungen steuerpflichtig, soweit sie beim Unterhaltszahler bzw. Ausgleichsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogen werden können.