Zusammenarbeit von Unternehmen: Verantwortung für Sicherheit aller Beschäftigten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 April 2019
Über Gefahren mit eigenen und fremden Beschäftigten informieren / TÜV Rheinland: Regeln und Anforderungen für Fremdfirmen frühzeitig definieren
Köln, 4. April 2019. Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Spezialaufgaben im Unternehmen werden oft an Fremdfirmen vergeben. Bei umfassenden Projekten, beispielsweise der Modernisierung von Gebäuden oder Umstrukturierungen der IT-Infrastruktur, sind oftmals verschiedene Firmen zeitgleich im Einsatz. "Die Mitarbeiter einer anderen Firma sind mit den Sicherheitsrisiken im Unternehmen des Auftraggebers nicht vertraut. Darüber hinaus können aus ihrem Einsatz neue Sicherheitsrisiken für die Beschäftigten des Auftraggebers entstehen. Die Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen an diese neue Situation angepasst werden. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam erstellen", erklärt Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlicher Branchen berät.