Berufskleidung und Fachliteratur richtig absetzen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 July 2018
Essen, 25. Juli 2018*****Ob Soldat, Koch oder Geistlicher - diese Berufsgruppen haben eines gemeinsam: Sie tragen Berufskleidung. Berufskleidung - auch Arbeitskleidung genannt - ist Kleidung, die man in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit wie eine Uniform oder eine Amtstracht trägt. Doch nicht jedes Kleidungsstück, das Sie beruflich tragen, ist gleichzeitig Berufsbekleidung. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass ein Kleidungsstück nämlich nur steuerlich absetzbar ist, wenn es so gut wie ausgeschlossen ist, dass dieses Kleidungsstück auch privat angezogen wird.
Der dunkle Anzug eines Bankers oder die teuren Schuhe einer Schuhverkäuferin gehen beispielsweise nicht als Berufsbekleidung durch. Schließlich könnten diese Kleidungsstücke auch privat getragen werden, wobei es ausreicht, dass die Möglichkeit der privaten Nutzung besteht. Ob man das tatsächlich tut oder nicht, spielt keine Rolle.