Kündigung erhalten? Sperrzeit umgehen, Abfindung und Arbeitslosengeld sichern
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 June 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Nach der Kündigung folgt für viele Arbeitnehmer erst einmal die Arbeitslosigkeit; viele fragen sich dann, wovon sie leben sollen. Wer jetzt Arbeitslosengeld bekommt, fällt nicht ganz so hart. Das gilt jedenfalls für gekündigte Arbeitnehmer, die keine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen, Dauer: bis zu 12 Wochen, in Einzelfällen sogar mehr. Was kann man tun, um diese Sperrfrist zu umgehen und stattdessen das volle Arbeitslosengeld zu beziehen? Und wie vermeidet man es, dass die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird? Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck weiß, wie man Abfindung und Arbeitslosengeld behält.
1. Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit?