Wegen Aufhebungsvertrags zum Anwalt: Wann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 June 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) im Arbeitsrecht schützt vor den Kosten einer Kündigungsschutzklage. Was aber, wenn der Arbeitgeber statt der Kündigung einen Aufhebungsvertrag vorlegt, und der Arbeitnehmer sich anwaltlich beraten lässt, weil ihm nicht gefällt, was sein Chef da anbietet? Kann man diese Anwaltskosten an die Rechtsschutzversicherung weitergeben? Antworten hat Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.
Es kommt darauf an, von wem die Initiative ausgeht: Ist es der Arbeitgeber, der den Aufhebungsvertrag vorschlägt, muss die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten tragen, die dem Arbeitnehmer entstehen, wenn er sich juristisch über den Aufhebungsvertrag beraten lässt. Geht die Initiative für den Aufhebungsvertrag also vom Arbeitgeber aus, müssen die Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage regelmäßig erteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz so entschieden.