EuGH: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters besteht auch bei Kündigung während der Probezeit
Verfasser: pr-gateway on Friday, 1 June 2018EuGH: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters besteht auch bei Kündigung während der Probezeit
Auch wenn ein Handelsvertretervertrag während der Probezeit beendet wird, können dem Handelsvertreter die vorgesehen Ansprüche auf Ausgleich oder Schadensersatz zustehen. Das hat der EuGH entschieden.
Nach Beendigung eines Handelsvertretervertrags steht dem Handelsvertreter in der Regel ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser kann beispielsweise entfallen, wenn der Handelsvertreter selbst kündigt oder die Kündigung auf schuldhaftes Verhalten des Handelsvertreters zurückzuführen ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Kein Grund für den Wegfall der Ausgleichsentschädigung ist jedoch die Beendigung des Handelsvertretervertrags während der Probezeit. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. April 2018 entschieden (Az.: C-645/16).