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Jahresbericht Catnic 2017/18 - Erfreulich positive Unternehmensentwicklung

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Jahresbericht Catnic 2017/18 - Erfreulich positive Unternehmensentwicklung

Jahresbericht Catnic 2017/18
(1. April 2017 - 31. März 2018)

Sinsheim, 24. April 2018

Erfreulich positive Unternehmensentwicklung

Im Geschäftsjahr 2017/18 hat sich die Catnic Deutschland GmbH, der führende Putzprofilhersteller in Deutschland und anderen europäischen Länder, ausgesprochen positiv entwickelt. Beim Umsatz waren sehr gute Wachstumsraten zu verzeichnen und auch das Ergebnis ist gestiegen.

Die gute Entwicklung betrifft zum einen den Stammmarkt Deutschland. Hier konnten dank eines überaus engagierten Außendiensts mit hoher Kompetenz und Dienstleistungsorientierung sehr erfolgreich neue Kunden gewonnen werden.

Börsensegment-Upgrade der DWH Deutsche Werte Holding AG

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Börsensegment-Upgrade der DWH Deutsche Werte Holding AG
DWH Deutsche Werte Holding AG

Berlin (pta/23.04.2018/15:00) - Die DWH Deutsche Werte Holding AG wurde am Montag, den 23.04.2018
im Marktsegment "mid market" der Wiener Börse gelistet.

Damit verpflichtet sich die DWH, insbesondere durch die Veröffentlichung von Zwischen- und
Jahresfinanzberichten, zur Einhaltung erhöhter Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskriterien.

Der mid market wurde 2007 als Teilsegment des Aktienmarktes der Wiener Börse gegründet und bietet
Unternehmen einen attraktiven Zugang zum Börsenhandel. Im mid market steht als Handelsplattform das
Handelssystem Xetra® T7 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Social Media-Profilen der DWH Deutsche Werte Holding AG auf Facebook, Twitter und LinkedIn.

Zeit für die Zukunft?

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Zeit für die Zukunft?

Die Zukunftsinitiative Personal, ZIP, gibt mit ihrem Digitalisierungsindex Unternehmen eine Möglichkeit an die Hand, den Digitalisierungsgrad ihrer HR-Abteilung sowohl kurz- als auch langfristig zu prüfen. In dem Online-Check-Up erfahren Unternehmen, wo sie im Branchenvergleich stehen und welche Chancen bisher noch ungenutzt bleiben.

Digitale Nomaden, flexible Arbeitszeiten und erstklassige Fachkräfte, die ihre Bewerbung nicht mehr per Post oder E-Mail schicken, sondern mit Geschick in sozialen Netzwerken aufgespürt werden müssen. Die digitale Revolution macht auch vor den Personalabteilungen nicht halt. Viele Unternehmen müssen sich deshalb schwierigen Fragen stellen. Wie gut ist die eigene Personalabteilung auf die Digitalisierung vorbereitet? Ist man Vorreiter oder Nachzügler in der digitalen HR-Arbeit? Welche Potentiale schlummern aktuell noch unentdeckt? Und wohin geht die Reise in den nächsten Jahren?

Zukunftsinitiative Personal: Die Diskussionsplattform für HR-Vorreiter

Sonnenschutz und Feuchtigkeitsboost mit bis zu 70 % Aloe Vera

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Sonnenschutz und Feuchtigkeitsboost mit bis zu 70 % Aloe Vera

Sommer, Sonne, Spaß! Aber nur mit dem idealen Sonnenschutz für die Haut! Denn wenn die Temperaturen in die Höhe klettern und die Sonnenstrahlen voller Power sind, sehnt sich die Haut nach feuchtigkeitsspendender und schützender Pflege. Optimal sind Produkte mit einem hohen Aloe Vera-Anteil. "Sie schützen, pflegen und versorgen die Haut mit vielen wichtigen Nährstoffen, die sie braucht. Aloe Vera ist ein natürlicher Feuchtigkeitsbooster und ein echtes Multitalent. Denn das Blattgel der Pflanze besteht aus einem einzigartigen Wirkstoffcocktail, der unter anderem Vitamine, Mineralien, Enzyme und Aminosäuren enthält. Zudem wirken die Inhaltstoffe des Blattgels beruhigend," so Jessica Deventer, Vice President Marketing & Communication bei LR Health & Beauty. Die Produkte der neuen LR ALOE VIA Sun Care Linie schützen hochwirksam vor UVA- und UVB-Strahlen und sind die perfekte Pflege für die ganze Familie - vor und nach dem Sonnenbad. Von empfindlicher, heller bis hin zu vorgebräunter Haut, sie sind optimal abgestimmt auf die verschiedenen Hauttypen.

MY360° APP. Die erste App für 360° Produkte und Selfies

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MY360° APP. Die erste App für 360° Produkte und Selfies

Zug, 24. April 2018 - Die 3D-VIZ.com AG präsentiert ihre neue App für IOS und Android. Ob Anfänger oder Profi , ab sofort kann jeder 360°-Aufnahmen erstellen und direkt online posten.

Mit ein paar Klicks sind die Einstellungen gemacht. Den Startbutton drücken und schon geht es los. Es werden manuell oder automatisiert 2 bis 18 Aufnahmen erstellt und in einem HTML Viewer dargestellt. Die erstellten "Turns" können auf der eigenen Hompage verlinkt, oder auf Facebook, Pinterest oder Instagram gepostet, werden. Das Ergebnis ist so verblüffend wie einfach: Produktaufnahmen für den Onlineshop oder Selfies für Freunde.
Mit der App wird ein Tool zur Verfügung gestellt mit dem jedermann 360° Aufnahmen sekundenschnell erstellen kann
Für die, die es etwas profesioneller möchten:
In Verbindung mit einem Drehteller der 3D-VIZ.com, bietet die App die Möglichkeit den Aufnahmeprozess weiter zu optimieren und zu beschleunigen.

KYOCERA erhebt Klage gegen Preh GmbH wegen möglichem Verstoß gegen Patent zu haptischem Feedback

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Kyocera hat am 5. April beim Landgericht Düsseldorf eine Klage gegen den deutschen Automobilzulieferer Preh GmbH eingereicht. Kyocera vertritt die Ansicht, dass Preh gegen ein von Kyocera gehaltenes Patent im Zusammenhang mit der haptischen Feedback-Technologie (Deutscher Teil des EP 2 461 233 B1) verstößt.

Bereits seit 2008 entwickelt Kyocera haptische Technologien im Rahmen seiner Forschung und Entwicklung. Mit seiner proprietären HAPIVITY®(1)-Technologie hat Kyocera eine neue Art von Virtual-Reality geschaffen, die ein haptisches Feedback (z. B. die Simulation einer gewohnten mechanischen Taste) auf jeder Art von HMIs (Touchpad, Touchscreen) ermöglicht.
Kyocera hat Systeme mit HAPTIVITY®(1) auf verschiedenen Messen in Japan, den USA und Europa vorgestellt und besitzt in vielen Ländern Patente auf diese Technologie.

Obwohl Kyocera Preh mehrfach die Lizensierung seiner patentierten Technologie für den Einsatz in dem von Preh hergestellten und für den Einsatz in Fahrzeugen zugelieferten "All-in-Touch"-Multimedia-Interface angeboten hat, blieben Lizenzverhandlungen bislang ohne Erfolg. Daher sah sich Kyocera gezwungen, Klage einzureichen.

Sportwissenschaft / Wie genau sind Trackingsysteme im Sport?

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Sportwissenschaft / Wie genau sind Trackingsysteme im Sport?

Im Leistungssport tragen die Athleten bei Wettkämpfen und im Training GPS-Trackingsysteme Doch wie genau sind die eigentlich? Sportwissenschaftler Dr. Lars Reinhardt vom Forschungslabor der Uniklinik Halle hat die Technik unter die Lupe genommen. Seine Ergebnisse stellt er auf dem ersten Deutschen Olympischen Sportärztekongress in Hamburg vor.

Reinhardt und seine Kollegen verwenden das GPS-basierte Trackingsystem "Polar Team Pro" im Teamsport, zum Beispiel im Fußball. Es misst Bewegungsdaten wie Laufdistanz, Geschwindigkeit und Beschleunigung in Verbindung mit der Herzfrequenz.

Allerdings ist bekannt, dass die erzielbare Genauigkeit bei der Positionsbestimmung per GPS ohne Korrektursignale bei etwa 5 bis 20 m liegt. Für eine zuverlässige Wettkampfdiagnostik ist es jedoch Voraussetzung, alle relevanten Daten möglichst genau zu erfassen.

Den DATEV Challenge Roth auch digital erleben

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Den DATEV Challenge Roth auch digital erleben

(Mynewsdesk) Nürnberg, 24. April 2018: Auch im Sport eröffnet die Digitalisierung neue Optionen. Beim DATEV Challenge Roth werden einzelne ausgewählte Triathleten in diesem Jahr ein „Smart Shirt" tragen, wenn sie ins Rennen starten. Das neu entwickelte Oberteil des Unternehmens Teiimo misst die Herzfrequenz der Sportler. Dünne und flexible Elektroden, die in das Shirt integriert sind, erfassen dazu 250 Mal pro Sekunde ihre Herzaktivität. Diese Informationen senden sie ebenso wie den Standort der Athleten, die Geschwindigkeit, die Schrittzahl, die Zwischenzeit sowie die hochgerechnete Zielzeit in das bewährte „Telekom Connected Sports System".

Abgabe der Steuererklärung für 2017 - die Frist naht!

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Die neuen Abgabefristen sind zwar schon in Kraft getreten, gelten aber noch nicht für die Steuererklärung 2017. Für Steuerzeiträume vor dem 01. Januar 2018 gelten noch die alten Abgabefristen nach der bis zum Jahresende 2016 geltenden Abgabenordnung (AO). Konkret bedeutet das, dass die Frist für Selbstersteller der Einkommensteuererklärung am 31. Mai 2018 abläuft. Betroffen sind alle Bürger, die zu einer Abgabe verpflichtet sind. Da dieser Tag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, müssen die Einkommensteuererklärungen am Freitag, dem 1. Juni 2018 bei den Finanzämtern eingegangen sein.

Belege sind nicht mehr anzufügen
Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen können sich wie bisher automatisch bis zum 31. Dezember 2018 Zeit lassen, auch wenn sie sich erst nach der Abgabefrist für eine Mitgliedschaft entscheiden. Neu ist, dass die Finanzämter erstmalig vom Einreichen von Belegen gemeinsam mit der Einkommen-steuererklärung absehen. Wenn das Finanzamt einen Beleg sehen möchte, fordert es ihn künftig an und dann muss er nachgereicht werden. Alle Belege sollten daher griffbereit und übersichtlich aufbewahrt werden, so dass sie bei Bedarf aufgefunden werden.

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