Kündigung wegen Arbeitsverweigerung: Wann darf der Arbeitgeber das?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 May 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Was der Chef anweist, muss gemacht werden, sonst riskiert man die Kündigung. Ob das so stimmt, warum man mitunter das Recht hat, seinem Vorgesetzten zu widersprechen, und warum man es sich trotzdem lieber zweimal überlegen sollte, eine Arbeitsanweisung zu verweigern, erklärt Ihnen Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Jeder Arbeitnehmer schuldet eine bestimmte Tätigkeit, für die er seinen Arbeitslohn erhält. Was er genau tun muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Und es ergibt sich aus den Arbeitsanweisungen des Vorgesetzten, denn: Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer gegenüber ein Weisungsrecht. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer nämlich das tun, was der Arbeitgeber ihm vorgibt. Manch ein Arbeitnehmer fragt sich: Wie weit darf der Vorgesetzte mit seinen Arbeitsanweisungen gehen? Muss ich alles tun, was der Chef sagt?