Die DSGVO-Last-Minute-Tipps
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 23 May 2018
Ab 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Online-Händler bedeutet das, jetzt aktiv zu werden. Denn wer bis zum Stichtag seinen Shop nicht den neuen Regelungen angepasst hat, muss im schlimmsten Fall mit hohen Bußgeldern rechnen. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, was man unbedingt erledigen sollte.
Verarbeitungsverzeichnis anlegen
Die Zeit, ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, ist genau jetzt! Ab dem 25. Mai müssen Sie ein solches Verzeichnis auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden vorlegen können und es reicht nicht, es erst dann zu erstellen, wenn die Anfrage kommt.
Nutzerdaten sparsam erheben
Klopfen Sie die Kontakt- und Anmeldeformulare Ihres Online-Shops auf unnötige Datenabfragen hin ab. Hier gilt, dass weniger mehr ist. Immerhin: Ihre Kunden werden es Ihnen danken. Niemand füllt gerne lange Formulare aus, um einen Newsletter zu abonnieren oder eine Bestellung zu tätigen.
Datenschutzerklärung anpassen
Sie können für die Datenschutzerklärung unzählige Mustertexte kostenlos im Internet herunterladen, tragen dann allerdings auch selbst das rechtliche Risiko. Zudem gibt es eine Reihe seriöser Anbieter wie beispielsweise Trusted Shops oder zahlreiche Anwaltskanzleien, die sich auf Datenschutz spezialisiert haben, wo Sie kostenpflichtige Texte mit Haftungsübernahme erhalten.