Kündigungsschutzklage: 4 Dinge, die Sie hierzu wissen müssen!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 April 2018Unverhofft kommt oft - das gilt leider auch für Kündigungen. Selbst wenn die Kündigung vielleicht abzusehen war; hält man sie tatsächlich in Händen, ist sie vor allem eines: ein Schock.
Der Arbeitnehmer kann sich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Viel Zeit bleibt ihm jedoch nicht. Eile ist geboten. Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss er die Klage bei Gericht eingereicht haben. Versäumt er die Frist, hat das für ihn in aller Regel bittere Konsequenzen: Die Kündigung gilt als von Anfang an wirksam, der Gekündigte verliert seinen Arbeitsplatz.
Von einer Kündigungsschutzklage hängt viel ab, daher sollte man sich im Falle des Falles am besten sofort an einen Anwalt wenden. Zwar kann die Klage auch ohne Hilfe eines Anwalts eingereicht werden: Die Rechtsantragsstelle beim örtlichen zuständigen Arbeitsgericht hilft sogar bei der Formulierung.