Kündigung von Whistleblowern: Arbeitnehmer, die auf Missstände hinweisen, riskieren den Arbeitsplatz
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 May 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wer in der Öffentlichkeit auf Missstände beim Arbeitgeber hinweist, oder wer Strafanzeige bei der Polizei stellt wegen Straftaten im Betrieb, der macht sich bei der Arbeit schnell unbeliebt. Häufig erhält man wegen "Whistleblowing" die Kündigung, die dann so begründet wird: Mit der Strafanzeige gegen den Arbeitgeber hat der Mitarbeiter seine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt, ihm Schaden zugefügt und damit gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.
Was gilt bei einer Kündigung eines Whistleblowers oder Hinweisgebers? Für Arbeitsgerichte ist entscheidend, ob eine Anzeige leichtfertig erstattet wurde und welche Motivation der Arbeitnehmer hatte, als er den Missstand offenlegte. Wer beispielsweise aus "Rache" an seinem Arbeitgeber Missstände publik macht, oder wer nicht sichergeht, dass die Tatsachen, auf denen der Vorwurf ruht, richtig sind, der riskiert, dass das Arbeitsgericht die Kündigung absegnet.