E-Rechnungen Besonderheiten für Kleinunternehmen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 14 March 2025
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass jedes Unternehmen in Deutschland seit dem 01.01.2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen und dass jeder, der selbstständig ist oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland führt, von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen betroffen ist. Dies gilt auch, wenn man Rechnungen für seine steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen versendet, im sogenannten B2B-Bereich.
Ausnahmen für Kleinunternehmen:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in Kraft. Das bedeutet, dass man als Kleinunternehmer in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Diese Umstellung wurde vom Gesetzgeber als notwendig erachtet, um die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen.