OLG Frankfurt zu irreführender Werbung bei Lebensmitteln
Verfasser: pr-gateway on Monday, 18 December 2017OLG Frankfurt zu irreführender Werbung bei Lebensmitteln
Lebensmittel dürfen beim Verbraucher keine falschen Erwartungen über die enthaltenen Zutaten wecken. Aber nicht jede Unklarheit ist gleich eine Irreführung der Verbraucher.
Verbraucher dürfen nicht über die Zutaten eines Lebensmittels in die Irre geführt werden. Das hat der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2015 entschieden (Az. I ZR 45/13). In dem Fall ging es um die Aufmachung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung u.a. große Vanilleblüten und Himbeeren zu sehen waren. Tatsächlich enthielt der Tee weder Himbeeren noch Vanille bzw. deren Aromen. Das wurde aber erst durch einen Blick auf die Zutatenliste deutlich. Der BGH entschied, dass der Verbraucher durch die Hervorhebung von Vanille und Himbeeren auf der Verpackung in die Irre geführt werde. Dies könne auch nicht durch die Zutatenliste ausgeschlossen werden, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.