Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen der Lektüre von "Mein Kampf"
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 25 January 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, "Mein Kampf", durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung - zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2017 - 10 Sa 899/17).
Öffentliches Zeigen des Hakenkreuzes als Pflichtverletzung
Mitarbeiter des Ordnungsamtes treten in Uniform als Repräsentanten des Landes Berlin auf und seien daher, so das Landesarbeitsgericht, in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Diese Pflicht habe der Mitarbeiter durch das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes, das ein verfassungswidriges Symbol darstellt, in erheblicher Weise verletzt.