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Kündigungsgründe für Arbeitgeber: worauf kann eine Kündigung gestützt werden?

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 worauf kann eine Kündigung gestützt werden?
Fachanwalt Bredereck

Bei Kündigungsschutz ist Kündigungsgrund erforderlich: Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und genießt der Arbeitnehmer somit Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund, wenn er diesen entlassen will. Er muss seinen Grund in der Kündigung selbst zwar in aller Regel nicht angeben. Kommt es jedoch in der Folge zum Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, muss der Arbeitgeber dann seinen Grund ausführlich darlegen. Es gibt im Wesentlichen drei große Fallgruppen von anerkannten Kündigungsgründen.

Mehrfach verspätete Mietzahlung als Kündigungsgrund für den Vermieter?

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Mehrfach verspätete Mietzahlung als Kündigungsgrund für den Vermieter?
Fachanwalt Bredereck

Zu den klassischen Streitfällen im Mietrecht zählt auch die Kündigung wegen Verspätungen bei der Mietzahlung. Nicht wenige Vermieter nehmen eine solche Verfehlung des Mieters gern zum Anlass, um das Mietverhältnis zu kündigen (und anschließend regelmäßig teurer wieder vermieten zu können). Doch rechtfertigt eine bzw. die wiederholt verspätete Zahlung der Miete eine Kündigung? Dazu ein aktueller Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.03.2017 (Az.: 7 S 6617/16).

Kündigung wegen Zahlungsrückstandes: Gesetzlich geregelt ist die Kündigungsmöglichkeit für Vermieter in Fällen des Zahlungsrückstandes. Wenn der Mieter bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete oder bei zwei nicht aufeinanderfolgenden Terminen mit zwei Mietzahlungen im Rückstand ist, droht ihm demnach die fristlose Kündigung. In Fällen, in denen der Mieter die Miete dagegen lediglich zu spät zahlt, wird ein solcher Zahlungsrückstand nicht bestehen.

Müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?

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Müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?
Fachanwalt Bredereck

Viele Arbeitnehmer gehen in der Praxis davon aus, dass sie dazu verpflichtet sind, Überstunden zu leisten. Das ist aber ohne Weiteres gar nicht der Fall. Grundsätzlich gelten feste, in der Regel vertraglich geregelte Arbeitszeiten. Dennoch ist die Annahme von vielen Arbeitnehmern durchaus zutreffend.

Ausdrückliche Verpflichtung aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Die meisten Arbeitsverträge enthalten nämlich standardmäßig die Verpflichtung, Überstunden zu leisten. Die Pflicht kann sich außerdem auch aus anderen Quellen ergeben, wie etwa einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Hier sollten sich Arbeitnehmer also zunächst einmal genau informieren, ob einer der beschriebenen Fälle für sie gilt. Lehnen sie die Überstundenleistung nämlich unberechtigterweise ab, stellt das einen Pflichtenverstoß dar, der den Arbeitgeber zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfalle ggf. sogar zur Kündigung berechtigen kann.

Lawinenwarnung - Ihr Recht als Urlauber

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Lawinenwarnung - Ihr Recht als Urlauber

Sturm Burglind hat in weiten Teilen Mitteleuropas mit Windgeschwindigkeiten bis zu 200 km/h gewütet und in den Alpen viel Neuschnee gebracht. Viele Skigebiete mussten ihre Liftanlagen komplett stoppen oder zumindest teilweise schließen. Derzeit ist die Lawinengefahr in vielen Skigebieten sehr hoch; Tourengeher und Offpiste-Skifahrer sollten größte Vorsicht walten lassen. ARAG Experten erläutern die Rechte der Urlauber.

Nur Gefahrenstufe 5 ist höhere Gewalt
Wintersportler, die wegen der Lawinengefahr zum Rumsitzen verurteilt sind, haben nur dann eine Chance auf Rückerstattung der Reisekosten, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, zum Beispiel wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde. Dies entschied das Amtsgericht Herne schon vor einigen Jahren, und so ist es seitdem allgemein anerkannte Rechtspraxis (AG Herne, Az.: 2 C 175/99).

Ausspruch von Kündigungen durch den Arbeitgeber: wann ist die Abmahnung erforderlich?

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 wann ist die Abmahnung erforderlich?
Fachanwalt Bredereck

Erst einmal abmahnen oder direkt die Kündigung? Wann stellt sich diese Frage für Arbeitgeber? In welchen Fällen ist zunächst eine Abmahnung erforderlich, bevor wirksam gekündigt werden kann?

Verhaltensbedingte Verstöße des Arbeitgebers: In der Regel spielt die Frage nach einer vorherigen Abmahnung nur bei Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen eine Rolle. Verstößt der Arbeitnehmer demnach gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, muss der Arbeitgeber grundsätzlich zunächst mildere Mittel ausschöpfen als eine Kündigung. Dazu zählt auch die Abmahnung, durch die dem Arbeitnehmer ein konkreter Verstoß vor Augen geführt und für den Wiederholungsfall die Kündigung angedroht wird.

Abgrenzung von Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit: Hohes Honorar als Kriterium

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 Hohes Honorar als Kriterium
Fachanwalt Bredereck

Das Thema Scheinselbständigkeit wird auch im neuen Jahr von massiver Bedeutung bleiben im Arbeitsrecht. Immer wieder beschäftigen hier Streitfälle die Gerichte, bei denen Statusfeststellungsverfahren oder Betriebsprüfungen zu dem Ergebnis kommen, dass vermeintlich freie Mitarbeiter tatsächlich als Scheinselbständige bzw. Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dann wird um die Abgrenzung gestritten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft hier in zunehmendem Umfang, liegt aber mit ihrer Einschätzung mitunter auch daneben.

Abgrenzungskriterien: Die Abgrenzung von Selbständigen und Scheinselbständigen gestaltet sich im Einzelfall oftmals durchaus schwierig. Von entscheidender Bedeutung ist regelmäßig, ob eine Weisungsgebundenheit des Beschäftigten besteht, sowie der Grad der Eingliederung in den Betrieb. Darüber hinaus kann im jeweiligen konkreten Fall aber auch anderen Kriterien eine entscheidende Bedeutung zukommen. So etwa auch dem Honorar, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr zeigt (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R).

Transport auf dem Autodach: Skiausrüstung leichte Beute für Diebe

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 Skiausrüstung leichte Beute für Diebe

Ab auf die Piste: Viele Deutsche machen sich jetzt auf den Weg in den Winterurlaub und verstauen die sperrige Skiausrüstung auf dem Autodach. Doch das lockt Langfinger an - und die gestohlene Ausrüstung ist dann in der Regel nicht versichert. Das gilt auch bei abgeschlossenen Dachboxen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Dachgepäck im Auge behalten
Vor allem auf Parkplätzen und an Autobahnraststätten halten Diebe nach schneller Beute Ausschau. Mit teurer Skiausrüstung auf Dachgepäckträgern oder in Dachboxen haben sie oft leichtes Spiel. "Skifahrer sollten das Auto deshalb besser nicht aus den Augen lassen", sagt Michael Urban, Schadenexperte beim R+V-Infocenter. "Denn solche Diebstähle sind nicht nur ärgerlich. Sie sind für den Geschädigten oft auch teuer, weil die Skiausrüstung auf dem Autodach meist nicht versichert ist."

Metallische Beschichtung von 3D-Bauteile

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Metallische Beschichtung von 3D-Bauteile
Metallisiertes 3D-Bauteil

Die Streitbürger Gehäusetechnik, ein Spezialist im Bereich "metallischer Beschichtungen" präsentiert seit kurzem eine Möglichkeit 3D-Bauteile vollmetallisch (Zn) zu beschichten.

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der metallischen Beschichtungen für 3D-Bauteile eingeschränkt, da diese aufgrund Ihrer Materialeigenschaft des Polymers nicht hitzebestätig sind und chemische Verfahren das Trägermaterial negativ verändern.

Durch eine mechanische Verbindung von Zink mittels des sogenannten "ZOF-Verfahrens" lassen sich 3D-Bauteile einfach beschichten.

Mittels der mechanischen Verkrallung von Zinkoxidmolekülen verbindet sich der Werkstoff (Zn) mit dem 3D-Bauteil heterogen auf unlösbare Art und Weise mit dem Trägermaterial.

Die durch die weitere Bearbeitung entstehende neue Zinkschicht entsteht und bildet am Ende der Bearbeitung eine vollmetallische homogene Oberfläche.

Exakt diese Eigenschaft der neuen Oberfläche ermöglicht eine vielfache Weiterbearbeitung des Werkstückes wie z.B. der Pulverbeschichtung, Lackierung und Galvanisierung.

Veröffentlichung "Das Vermächtnis der falschen Propheten"

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h.d.

Die großen Religionen - Mythos und Wahrheit

"Das Vermächtnis der falschen Propheten"
Das neue Buch über Mythos & Wahrheit über die Religion/-en von Harald Dasinger

Im Dezember 2017 ist bei "ePubli" unter der ISBN 9783745063035 das neue Buch des Dramatikers Harald Dasinger erschienen.
In den beiden Dramen "Entmystifikation" und "Maria von Magdala" räumt der Autor mit einer zweitausend Jahre alten Lüge der Kirche auf. Schonungslos werden Mythen enttarnt und das Dogma über den Mensch gewordenen Sohn Gottes entlarvt.

Der Monotheismus des Christentums und der des fünfhundert Jahre später folgenden Islam haben ihren Urprung in alten heidnischen Religionen.
Heidnische Kulte, Rituale und Bräuche werden in lebhaften Bildern realistisch dargestellt.
Historische Tatsachen und Fakten verleihen dem Buch seine Authentizität.

Kulturelle, philosophische, religiöse, historische und gesellschaftliche Aspekte der jeweiligen Epoche vermitteln dem Leser ein genaues Bild über die Hintergründe der Entstehung des Mythos über einen jeweils einzigen Gott - Ra, Jehowa, Allah.

FAIE Innovationspreis 2018

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FAIE Innovationspreis 2018
FAIE Innovationspreis 2018

Seit Jahrhunderten übermittelt die Menschheit das kostbare Wissensgut der Landwirtschaft von Generation zu Generation. Landwirte aus aller Welt arbeiten mit einer Vielfalt an Methoden und Techniken unter unterschiedlichsten Bedingungen. Täglich stellen sie Handfertigkeit, Wissen und Anpassungsfähigkeit unter Beweis. Klimatische und globale Veränderungen unserer Zeit, stellen sie mehr denn je vor neue Herausforderungen. Fortschritt findet nicht nur am Sektor der Technik-, Medizin- oder Digitalisierung statt. Gerade die Landwirtschaft durchläuft jetzt enorme Entwicklungsprozesse. Diese Veränderungen ermutigen zunehmend Landwirtinnen und Landwirte, fast vergessenes Wissen aufzugreifen, zu optimieren und in neue Verfahren in die Landwirtschaft zu integrieren. Andere wiederum beschreiten neue und außergewöhnliche Wege.

Alle mit dem gemeinsamen Ziel: künftig qualitativ hochwertige Nahrungsmittel für eine gesunde und genussvolle Ernährung zu sichern und natürliche Rohstoffe zu liefern.

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