OLG Bremen: Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament kann eingeschränkt werden
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 November 2017OLG Bremen: Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament kann eingeschränkt werden
Der Änderungsvorbehalt in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden. Das hat das Oberlandesgerichts Bremen entschieden.
Um den länger lebenden Ehepartner finanziell abzusichern, setzen Ehegatten häufig ein gemeinschaftliches Testament auf, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die Kinder zu Schlusserben einsetzen. Die gemeinschaftlichen Verfügungen besitzen eine hohe Bindungswirkung und können nicht einseitig abgeändert werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings kann dem länger lebenden Partner auch ein Änderungsvorbehalt eingeräumt werden. Dieser Änderungsvorbehalt kann wiederum eingeschränkt werden, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 30. August 2017 zeigt (Az.: 5 W 27/16).