Kündigung bei Straftaten zugunsten des Arbeitgebers?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 September 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei einer Straftat des Arbeitnehmers schallen abgesehen von einem möglicherweise drohenden Strafverfahren auch arbeitsrechtlich gesehen die Alarmglocken. Geht die Straftat zulasten des Arbeitgebers, droht eine fristlose Kündigung. Doch auch, wenn der Arbeitgeber von der Straftat profitiert, drohen dem Arbeitnehmer nachteilige Konsequenzen.
Straftaten zugunsten des Arbeitgebers
Zunächst erscheint es merkwürdig, dass ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Straftat begehen soll. Doch es kommt immer wieder vor, dass entweder Arbeitgeber Mitarbeiter direkt zu einem strafbaren Verhalten auffordern oder Arbeitnehmer dies freiwillig tun. Dies betrifft vor allem Delikte wie Urkundenfälschung oder Betrug. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nun Druck aufbaut, um den Arbeitnehmer zur Straftatbegehung zu bewegen, oder der Mitarbeiter dies aus freien Stücken tut, bleibt ein solches Verhalten gefährlich.