Geschäftsführer: Erreichen einer Altersgrenze kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 8 August 2017Geschäftsführer: Erreichen einer Altersgrenze kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
In einem Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer kann das Erreichen einer Altersgrenze als Grund für eine ordentliche Kündigung vereinbart werden. Das hat das OLG Hamm entschieden.
In dem zu Grunde liegenden Fall war der Kläger seit 2005 als Geschäftsführer bei einem Unternehmen beschäftigt. Der geschlossene Dienstvertrag war bis zum 31. August 2018 befristet, sah aber eine Regelung vor, dass beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich kündigen können, wenn der Geschäftsführer das 60. Lebensjahr vollendet hat. Im Jahr 2015 berief die Gesellschafterversammlung des Unternehmens den Geschäftsführer ab und kündigte wenig später den Vertrag ordentlich und fristgerecht. Der Geschäftsführer hielt die Kündigung für ungerechtfertigt. Denn durch die entsprechende Regelung in dem Dienstvertrag werde er aus Altersgründen diskriminiert. Daher sei diese Regelung ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).