News

DR. CHRISTIAN BEYER IST NEUER FINANZ-VORSTAND DER LINDA AG

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

DR. CHRISTIAN BEYER IST NEUER FINANZ-VORSTAND DER LINDA AG
Dr. Christian Beyer verstärkt zum 01.03.2017 den Vorstand der LINDA AG.

Köln, 21.02.2017 - Der Aufsichtsrat der LINDA AG, Köln, hat Dr. Christian Beyer (57) für fünf Jahre zum neuen Vorstandsmitglied bestellt. Er übernimmt den Bereich Finanzen und IT. Wie sein Vorgänger, Helmut Trahmer, leitet er ebenfalls die Stabstellen Qualitätsmanagement und Personal. Im Sinne des firmenorganisatorischen Dreiklangs ist Dr. Beyer zudem Geschäftsführer der Tochtergesellschaft des MVDA e. V., der MVDA Service GmbH. Helmut Trahmer hatte im Einverständnis mit der LINDA AG zum 31.12.2016 sein Vorstandsamt niedergelegt.

Ausstellungen zur Reformation

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Begeisterte internationale Touristen auf dem 28. Laternenfest in Yunlin

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Begeisterte internationale Touristen auf dem 28. Laternenfest in Yunlin

(Mynewsdesk) Zahlreiche internationale Besucher sind auch in diesem Jahr vom Laternenfest in Taiwan begeistert. In diesem Jahr sendete der Taiwanische Radiosender ICRT in englischer Sprache live vom Laternenfest und transportierte so die stimmungsvolle Atmosphäre, um neue Besucher anzuziehen.

Joe Y. Chou, Direktor des Tourismusbüros und dem Ministerium von Transport und Kommunikation, berichtet: „Die Festival-Location Yunlin holt viele Taiwaner zurück in Ihre glückliche Kindheit, daher ist das Fest dieses Jahr so bedeutungsvoll und mit 50 Hektar so groß wie nie zuvor.“ In einem exklusiven Interview bestätigte Eric Lin, Direktor für internationale Verbindungen im Tourismus Büro, MOTC: „Das Laternfestival in Taiwan, das dieses Jahr zum 28. Mal stattfindet, fußt auf kulturellen Traditionen und entwickelte sich über die Jahre zu einem großen Karneval, der die Charakteristiken der jeweiligen Örtlichkeiten widerspiegelt. So macht es auch Sinn, das Laternenfest regelmäßig zu besuchen.“

Wa(h)re Lehrer - der hochaktuelle Roman vereint Lehreralltag und Flüchtlingskrise

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wa(h)re Lehrer - der hochaktuelle Roman vereint Lehreralltag und Flüchtlingskrise
Wa(h)re Lehrer

An einem deutschen Gymnasium in Zeiten der Kuschelpädagogik. Studiendirektor Albert Zahn, mit Herz und Verstand Pädagoge, gerät in Konflikt mit dem leistungsverweigernden Schüler Peter Kahn, einem Fan von Amokläufen. Dieser, gedeckt vom unfassbar moderaten Schulleiter Hans Zwilling, schmiedet Intrigen gegen seinen Lehrer. Anstatt der Schüler Peter Kahn das Gymnasium wegen schlechter Noten verlässt, sieht sich der Studiendirektor plötzlich einem Ränkespiel der ansässigen Schulaufsichtsbehörde ausgesetzt. Als wäre dies nicht genug, wird seine Lebensgefährtin Jule Köhler entführt. Er selbst sieht sich dem Vorwurf der Vergewaltigung einer Minderjährigen und des Totschlags ausgesetzt. Und dann ist da noch der illegale afghanische Flüchtling Walid. Eine atemlos spannende Novelle.

Der Verlag DeBehr ist ein Verlag für die ganze Familie. Ob Kinderbücher oder Thriller, Sachbuch oder Historie, bei uns werden Leserwünsche erfüllt.

Unfall bei der Probefahrt: Autokäufer sind in der Pflicht

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

 Autokäufer sind in der Pflicht

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, entscheidet meist nach einer Probefahrt. Doch wer haftet, wenn dabei ein Unfall passiert? Das Infocenter der R+V Versicherung rät, vorab eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen - zur Sicherheit von Käufer und Verkäufer.

Bei einem "normalen" Unfall ist die Sachlage klar: "Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung Schäden bei anderen ab. Die Schäden am Fahrzeug sind Sache der Vollkaskoversicherung", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einer Probefahrt haftet jedoch der mögliche Käufer, so der Experte: "Diese müssen im Schadenfall die Mehrkosten zahlen, also mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers."

Sicherheit beim Autofahren: Handy weg!

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wiesbaden, 21. Februar 2017. Das Handy klingelt während der Autofahrt. Darf der Fahrer danach greifen und den Anruf wegdrücken? Nein, urteilten 88 Prozent der Befragten einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 ganz richtig. Die Mehrheit der deutschen Autofahrer weiß: Telefonieren am Steuer ist ohne Freisprechanlage verboten - ebenso wie das Hantieren mit dem Handy während der Fahrt. "Wer sein Handy trotzdem bedient, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei", sagt Sina Schmitt, Expertin beim Kfz-Direktversicherer R+V24. "Denn der Fahrer wird dadurch abgelenkt und reagiert verzögert."

Neben dem Telefonieren ist es während der Fahrt auch nicht gestattet, z. B. eine SMS zu lesen, den Klingelton leiser zu stellen oder die Uhrzeit abzulesen. Kommt es während der Handynutzung zu einem Unfall, kann dem Autofahrer sogar ein Mitverschulden zugeschrieben werden. Mögliche Schäden werden eventuell nicht oder nur teilweise erstattet. "Prinzipiell ist alles untersagt, bei dem man das Handy zur Benutzung in die Hand nimmt", so die Expertin. Steckt das Handy hingegen in einer Halterung, kann es bedient werden - etwa um einen Anruf über die Freisprecheinrichtung anzunehmen oder die Navigationsfunktion zu nutzen.

Mumien, Mayas, Mordratgeber

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

(Mynewsdesk) Von Mikrofon-Schauspieler bis Mischpult-Künstler: Die Hörspiel-Gemeinschaft e.V. bringt die kommerzielle und bewusst auch die weniger kommerzielle Welt der hörbaren Literatur auf die Buchmesse nach Leipzig. „Wir sind so etwas wie das Klassentreffen von Fans und Machern rund ums Hörbuch“, sagt Vorstand René Wagner. Rund 80 Quadratmeter umfasst die Fläche in diesem Jahr – die Hörspiel-Gemeinschaft ist hier zum siebten Mal präsent.

Mein Job nach der Bundeswehr

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Urheberrecht

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für eine Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing, wenn die Möglichkeit besteht, dass ihr Lebensgefährte sie begangen hat. Sie muss auch keine Beweise dafür vorlegen, dass er die Datei heruntergeladen hat und nicht sie selbst. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
AG Berlin-Charlottenburg, Az. 206 C 329/16

Seiten