Unser Resume über das Bestellerprinzip
Verfasser: pr-gateway on Sunday, 16 July 2017
Gut zwei Jahre ist es her, dass die Bundesregierung das Bestellerprinzip auf dem Mietmarkt eingeführt hat. Seit diesem Zeitpunkt gilt der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Diese gravierende Änderung für den Mietmarkt bedeutete auch für die Firma Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien einen spürbaren Einschnitt.
In den Wochen nach der Einführung des Bestellerprinzip haben die Vermieter oft abgewartet, bis sie uns über die Kündigung des aktuellen Mieters informiert haben, berichtet Angelika Bartsch, die Geschäftsführerin des Münchner Maklerbüros. Viele waren verunsichert, wie sie sich verhalten sollen und haben darauf gehofft, dass der Mieter vielleicht einen passenden Nachmieter hat. Diejenigen Vermieter, die sich nicht in München befinden, mußten sich zwangsläufig mit dem Thema Bestellerprinzip genauer befassen. Sie sind also mehr oder weniger dazu gezwungen sich einen passenden Dienstleister vor Ort zu suchen.